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Ergänzungsbetrag an alle AN

B
brMetallRuhr
Jan 2018 bearbeitet

Morgen,

der Arbeitgeber möchte einen so genannten Ergänzungsbetrag an alle Arbeitnehmer (gestaffelt an durchschnittliche Arbeitszeit) zahlen. Er meint auf die Zustimmung des Betriebsrats verzichten zu können, da es sich um ein "gleichmäßiges Verteilungsverhältnis" handelt. Es existiert aber eine entsprechende Betriebsvereinbarung, welche Kritikerin der Betriebszugehörigkeit etc. berücksichtigt.

Hat der Arbeitgeber recht?

1.12403

Community-Antworten (3)

K
Kölner

16.12.2014 um 08:50 Uhr

Das wird jetzt ein heisser Ritt: Wenn es stimmt, was der AG sagt, dann bekommt jeder anteilsmäßig das Gleiche. Wenn Ihr die BV leben wollt, lauft Ihr Gefahr, dass es nix gibt.

Den Konflikt möchte ich nicht haben...

S
Snooker

16.12.2014 um 13:01 Uhr

Die Frage ist, was wollt ihr denn da mitbestimmen?

G
gironimo

16.12.2014 um 14:52 Uhr

Die Frage ist, ob die BV tatsächlich auf den Fall anzuwenden ist. Dazu müsste man sie genau kennen.

Wenn ja, gibt es nichts zu diskutieren. BVs sind anzuwenden. Es gilt dann § 77 BetrVG

Wenn Ihr also wissen wollt, ob die BV für Euren Fall gilt, solltet Ihr einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. In der Tat macht das nur Sinn, wenn die vom AG vorgesehene Verteilung ungerecht erscheint.

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