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Stellenanteilerhöhung

A
Andybobbes
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Eine Kollegin ist seit 35 Jahren als Erziherin in einem Wohnheim für Menschen mit Handicap tätig. Dies ist ein Schichtbetrieb (früh,spät,nacht) sie hat einen Stellenanteil von 50% und hat ein Attest vom Hausarzt das seit ~9 Jahren gültig ist, dass sie keinenNachtdienst mehr leisten kann und wünscht sich eine Stellenanteilerhöhung. Dieser Antrag wurde auf Grund "unflexibel" der Dienstzeiten vom HL abgelehnt. Ist dies rechtens? Zeitgleich der Ablehnung wurden einige Stellen erhöht und neu Einstellungen Vorgenommen. Wir haben eine freie Dienstplan Gestaltung und es gibt genügend Kollegen/innen ihrer Wohngruppe die Nachtdienst liebend gerne machen. Was könnt ihr sagen?

1.22004

Community-Antworten (4)

L
Lotte

13.11.2014 um 12:55 Uhr

Hallo Andyhobbes, sollte jemand extern mit mehr Stunden eingestellt werden, so könntet ihr der Einstellung widersprechen. LG Lotte

A
Andybobbes

13.11.2014 um 17:54 Uhr

Ja eine externe kraft mit 100% wurde eingestellt und der interne Antrag abgelehnt auf Grund des Attest vom Arzt!

H
HansWalterK

13.11.2014 um 19:30 Uhr

Lotte, im 99er wird nicht widersprochen, sondern nur zugestimmt oder nicht. Das Widersprechen bleibt dem 100er und 102 vorbehalten.

G
gironimo

13.11.2014 um 20:44 Uhr

Nun ja - ich denke Lotte meinte Zustimmungsverweigerung. Den hätte man zumindest bei externen Einstellungen mit geschickter Argumentation gefunden. Dann hätte das Gericht die Sache klären können, wenn der AG die Zustimmung zur Einstellung ersetzen lassen wollte.

Die Frage die man sich stellen sollte ist, ob man sich mit ärztlichen Gutachten nicht zuweilen selbst ins Aus manövriert.

Wenn Ihr der Kollegin helfen wollt und durchaus Beschäftigungsmöglichkeiten seht, könnte die Kollegin eine Beschwerde nach § 85 BetrVG beim BR einreichen.

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