Abfindungsformel
Hallo,kann mir jemand sagen wie die Abfindung berechnet wird ( Formel ) bei einem Interessensausgleich
Community-Antworten (10)
21.08.2014 um 16:36 Uhr
reine Verhandlungssache. Richtig ist, was Ihr in Verhandlungen durchsetzt.
21.08.2014 um 16:56 Uhr
Man nimmt die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbarte Formel, setzt dort die individuellen Werte ein und rechnet (Punkt vor Strichrechnung beachten).
22.08.2014 um 09:14 Uhr
also meisten rechnet man wohl dann:
Jahre Betriebszugehörigkeit x Bruttodurchschnittslohn x Faktor
Faktor ist eben zu verhandeln. So haben wir das hier bei uns gemacht. Und es lief damit recht Reibungslos.
Aber wie die anderen ja schon schreiben. Das ist Verhandlungssache und sicherlich von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.
Viel Glück bei den Verhandlungen und nicht zu schnell Angst machen lassen und zu schnell Einknicken dann.
22.08.2014 um 11:08 Uhr
Was ist hier mit "Bruttodurchschnittslohn" gemeint?
22.08.2014 um 12:24 Uhr
@ Mondlicht
Konkrete Ansprüche auf eine Abfindung werden im Sozialplan und NICHT im Interessenausgleich geregelt ...
Ein IA regelt lediglich das OB, WANN & WIE!
Warum wird bei Euch überhaupt über Abfindungen verhandelt? Kann ein Sozialplan erzwungen werden?
In welcher Höhe ein Abfindungsanspruch überhaupt verhandelt werden kann, dürfte im Wesentlichen von der Branche und Eurer Verhandlungsgrundlage abhängen!
Lasst Ihr Euch eigentlich durch einen RA beraten?
22.08.2014 um 13:08 Uhr
Also der Bruttodurchschnittslohn errechnet sich bei uns indem die letzten 12 Monate wo volle Bezüge waren herangezogen werden.
22.08.2014 um 13:18 Uhr
Zwar gehört es bei Abfindungen nicht zu den Aufgaben eines BR, dennoch würde ich als BR die betroffenen MA darauf hin weisen das bei erreichter Abfindung diese steuerrechtlich bei der Jahreseinkommenssteuererklärung nach der Fünftelregelung versteuert werden kann. Macht dann noch mal ein kleines Pluss für jeden MA. Hier mal ein Link mit Beispielrechnung: http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/so-funktioniert-die-fuenftelregelung.html
23.08.2014 um 23:51 Uhr
Es soll da so ne Regel geben, ein Brutto Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit , mindestens. Wie gesagt, soll..
24.08.2014 um 11:37 Uhr
Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf eine Abfindung in den §§ 1a, 9, 10 KschG geregelt.
Daraus ergibt sich eine gesetzliche Spannbreite von 0,5 bis max. 18 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr!
@ Stoni
Es ist ziemlich an der Haaren herbei gezogen, dass mind. ein Bruttogehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit gezahlt wird. Guckt man sich dazu mal Publikationen an, wird diese Abfindungshöhe seltenst und nur in sehr wenigen Branchen erreicht! In ca. 80 % der Fälle wird max. ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gezahlt; durchschnittlicher Faktor ca. 0,7 Monatsgehälter! Diese Zahlen sind seit Jahren mehr oder weniger konstant.
Nachtrag
25.08.2014 um 12:46 Uhr
Zitat (Hoppel): "Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf eine Abfindung in den §§ 1a, 9, 10 KschG geregelt. Daraus ergibt sich eine gesetzliche Spannbreite von 0,5 bis max. 18 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr!"
Für 18 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr würde ich meinen Arbeitgeber sofort verlassen. Ich würde sogar darauf verzichten, meine persönlichen Dinge einzupacken.
Leider sind die 18 Monatsgehälter (insgesamt) nur in Fällen vorgesehen, in denen das Arbeitsverhältnis mindestens zwanzig Jahre bestanden hat. Damit sind das dann doch wieder nur 0,9 Monatsgehälter pro Jahr des Arbeitsverhältnisses oder weniger.