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Stundenklau

F
faserguru
Mrz 2020 bearbeitet

Kurzarbeit steht bei uns an. Wir haben ein Jahresstundenkonto und das ist bis Ende August mit durchschnittlich 60 Plusstunden gebucht. Ab 1.9.14 soll Kurzarbeit anstehen. Darf die Agentur für Arbeit uns erst die Plusstunden abfeiern lassen obwohl es ein Jahreskonto ist ?

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Community-Antworten (2)

S
seesee

20.08.2014 um 02:57 Uhr

Ja. Sie darf sogar verlangen, dass ein evtl. vereinbartes Minus ausgeschòpft wird, bevor KAG bezahlt wird.

H
Hoppel

20.08.2014 um 09:07 Uhr

@ faserguru

Es kommt auf die konkrete Vereinbarung zu Eurem Jahresarbeitszeitkonto an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Zeitguthaben (auch Urlaub) zur Vermeidung von Kurzarbeit eingebracht werden; es gibt aber Ausnahmeregelungen.

Konkrete Hinweise findest Du im Merkblatt 8b der Bundesagentur für Arbeit > einfach mal "Kurzarbeit Merkblatt 8b" googlen.

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