Stundenklau
Kurzarbeit steht bei uns an. Wir haben ein Jahresstundenkonto und das ist bis Ende August mit durchschnittlich 60 Plusstunden gebucht. Ab 1.9.14 soll Kurzarbeit anstehen. Darf die Agentur für Arbeit uns erst die Plusstunden abfeiern lassen obwohl es ein Jahreskonto ist ?
Community-Antworten (2)
20.08.2014 um 02:57 Uhr
Ja. Sie darf sogar verlangen, dass ein evtl. vereinbartes Minus ausgeschòpft wird, bevor KAG bezahlt wird.
20.08.2014 um 09:07 Uhr
@ faserguru
Es kommt auf die konkrete Vereinbarung zu Eurem Jahresarbeitszeitkonto an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Zeitguthaben (auch Urlaub) zur Vermeidung von Kurzarbeit eingebracht werden; es gibt aber Ausnahmeregelungen.
Konkrete Hinweise findest Du im Merkblatt 8b der Bundesagentur für Arbeit > einfach mal "Kurzarbeit Merkblatt 8b" googlen.