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Lohnhinterziehung

Ä
Ältestenrat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

AN läßt sich WG (55%)und UG (50%) nach Absprache monatlich ausbezahlen, keine Steigerung seit 7 Jahren, Personalchef sagt, das bleibt gleich, Stdlohn ist aber jährlich gestiegen. Ist der AG verpflichtet den entgangenen Lohn nachzuzahlen, Konsequenzen für Personalchef?

1.070012

Community-Antworten (12)

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paula Akzeptiert

19.08.2014 um 17:49 Uhr

@Ältestenrat

dann steht es ihm wohl zu und nun ist nur die Frage wie weit gehen die Möglichkeiten des AN. Daher noch mal: Ausschlussfristen beachten

Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährung

L
Lurchi

19.08.2014 um 13:31 Uhr

....das kommt drauf an. Wenn Du schreibst "nach Absprache" liegt der Verdacht nahe, dass eine mündliche Vereinbarung vorliegt - das wäre dürftig....Ich gehe aber mal davon aus, dass in einer BV, im Arbeitsvertrag oder ähnlicher Vereinbarung (TV) etwas hierüber geregelt ist. Dann gilt es diesen Anspruch durchzusetzen. Viel Erfolg!

P
Pjöööng

19.08.2014 um 13:57 Uhr

WG = Weihnachtsgeld? 55% = 55% eines Monatseinkommens?

UG = Urlaubsgeld? 50% = 50% eines Monatseinkommens?

monatlich ausbezahlen? Jeden Monat bekommt er Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, nicht nur einmal jährlich?

Ä
Ältestenrat

19.08.2014 um 14:58 Uhr

Tja Pjöööng du bist ja der Oberchecker, aber es gibt tatsächlich Firmen die das Jahresweihnachtsgeld auf 12 Monate verteilt zahlen, ebenso das Urlaubsgeld. Da Problem ist nur das weder das WG = Weihnachtsgeld und UG = Urlaubsgeld) "für Pjöööng zum Verstehen" in den letzten Jahren gleich geblieben ist. Hier betreägt der monatliche Verlust mittlerweile 125 €, in den letzten 7 Jahren insgesamt ca. 6000 €. Und jetzt zurück zur ursprünglichen Frage: Muss der AG nachbezahlen oder nicht???

P
paula

19.08.2014 um 15:22 Uhr

was ist denn die Basis für diese Zahlung? TV? oder Arbeitsvertrag? Gibt es Ausschlussfristen nach TV oder Arbeitsvertrag?

Konsequenz für den Personalchef? Böse anschauen?

Ä
Ältestenrat

19.08.2014 um 15:31 Uhr

Basis ist der Arbeitsvertrag, der AN erhält normalerweise mit der Nov-Zahlung 55% seines Lohnes oder Gehalts WG, im Juni und Sept wird anteilsmässig 50% v. 244 Std UG bezahlt. Unser AN lässt sich das alles aber je Monat auszahlen, als z. B WG+UG zusammen=€ 3600, monatl = € 300,--. Dieser Betrag gilt seit 2007.Jetzt haben wir 2014, d.h. bei einer durchschnittlichen Lohsteigerung von 1,5% müßte er je Monat schon bei € 333,-- sein, ist aber nicht. Das summiert sich natürlich.

G
gironimo

19.08.2014 um 16:10 Uhr

Also da kommt es doch schon genau auf die wörtlichen Details der Vereinbarung an. Im Übrigen gibt es auch Verjährungsfristen (in eventuellen Tarifverträgen auch Ausschlussfristen genannt) - wie paula schon richtig anmerkt.

Erinnert sei auch an die Mitbestimmung des BR bei den Entgeltgrundsätzen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG). Der BR kann durchaus Regeln für die Verteilungsgrundsätze vereinbaren.

Zumindest sollte der BR von seinen Informationsansprüchen gebrauch machen und diesen Fall mit den anderen AN vergleichen. Hat sich auch dort der Anteil nicht verändert?

P
paula

19.08.2014 um 16:14 Uhr

@Ältestenrat

ja was haben die denn nun damals vereinbart? Haben die vielleicht durch mündliche Vereinbarung den Arbeitsvertrag geändert? Könnte ja durchaus sein. Dann rechnet der AG sogar richtig ab.

@gironimo das mit dem Mitbestimmungsrecht ging mir natürlich auch durch den Kopf. Im konkreten Einzelfall könnte man aber auf Schwierigkeiten stoßen. Dafür sollten wir die Regelungen im Betrieb insgesamt kennen.

Ä
Ältestenrat

19.08.2014 um 16:15 Uhr

Alle AN haben prozentual zum Lohn auch eien Erhöhung des WG und UG erhalten. Wir haben keinen TV. Ich bin der Meinung hier hat der Personalchef wissentlich vorsätzlich oder doch vielleicht aus Unwissen gehandelt. Beides bringt ihn aber nicht aus der Verantwortung hier Fehler zum Nachteil des AN begangen zu haben.

Ä
Ältestenrat

19.08.2014 um 16:19 Uhr

@paula es gibt keine mündliche Vereinbarung, das WG+UG wurde nur anstatt 1x monatlich ausbezahlt, und unterliegtwie bei jedem anderen AN auch der jährlichen Lobnsteigerung.

@ Erinnert sei auch an die Mitbestimmung des BR bei den Entgeltgrundsätzen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG). Der BR kann durchaus Regeln für die Verteilungsgrundsätze vereinbaren. "Bei uns erhalten "ALLE" bis auf Einen das gleiche anteilsmässige WG+UG, da brauchen wir nichts mitbestimmen.

P
Pjöööng

19.08.2014 um 16:25 Uhr

Ältestenrat,

hättest Du einfach die Frage verständlich formuliert, so hätte für mich keine Notwendigkeit bestanden, Nachfragen zu stellen.

Deine Reaktion auf meine Nachfrage ist aber eine Unverschämtheit!

Ä
Ältestenrat

19.08.2014 um 16:29 Uhr

@pjöööng

Deine Antwort spricht für sich selbst, was ist das für eine Nachfrage WG= Weihnachtsgeld? etc. gib Antworten, falls du Ideen hast, sonst halt dich raus

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