Minusarbeitstage
Laut unser Geschäftsleitung werden wir gebeten Minusarbeitstage aufzubauen.Meine Frage ist das erlaubt?Es handelt sich um Hotelbetrieb. Wenn ja bis zu wieviel Tage wären erlaubt?
Community-Antworten (6)
29.07.2014 um 01:23 Uhr
Im Normalfall ist das nicht möglich. Natürlich sind bilateral alle möglichen Abmachungen möglich (d.h. mit Zustimmung beider Parteien), es besteht aber kein Zwang zu Hause zu bleiben. Habt ihr einen Betriebsrat ?
29.07.2014 um 09:18 Uhr
Ja unser Haus hat einen Betriebsrat,aber wir sind uns da nicht ganz sicher wie wir verfahren sollen,deshalb meine Frage.Hatte gehofft es gebe eine Klare Richtlinie.dann wird es wohl jetzt Zeit eine für uns zu finden.
29.07.2014 um 10:32 Uhr
Persönlich finde ich, dass in einem Saisonbetrieb (das müsstet ihr sein?) es sehr sinnvoll ist, mit Minusstunden zu planen. Die Alternative wären wahrscheinlich befristete Arbeitsverträge in der Hochsaison und weniger Mitarbeiter übers Jahr. Das sollte nicht in eurem Interesse liegen.
Macht eine BV aus der hervorgeht, bis zu welchem Zeitraum (zB nach 2/3 der Hochsaison) die Minusstunden automatisch gestrichen werden und wie hoch die Mehrarbeit bis dahin maximal sein darf. Dann haben alle Parteien Planungssicherheit und ihr seid ausreichend flexibel.
29.07.2014 um 11:27 Uhr
Der BR ist ja in der Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Natürlich muss dabei in erster Linie der Tarifvertrag beachtet werden (welche Grenzwerte werden hier genannt?).
Ansonsten würde ich natürlich das Entgegenkommen nicht ganz zum Nulltarif machen. Die Frage stellt sich (und muss ausgehandelt werden): Was geschieht dann - also wie kommen die AN wieder auf Null (Zeitraum festlegen, Mehrarbeit - wie viel, Mehrarbeitszuschläge usw.); was geschieht mit AN die auf diese Weise mit Minus ausscheiden (kein Gehaltsverlust) und diverse andere Überlegungen.
Vielleicht solltet Ihr Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen.
29.07.2014 um 11:35 Uhr
Dieses Thema ist gut geeignet für eine BV "Einführung von Arbeitszeitkonten". Es finden sich einige gute (aber auch schlechte Beispiele im Netz). Wenn ihr noch die Zeit habt, könnt ihr euch eine Schulung besorgen. Die meisten Beispiele die ich kenne haben etwas in der Größenordnung -40 bis +100 h. Allerdings ist auch mehr oder weniger möglich, eine Grenze gibt es nicht. Darin könnt ihr alle möglich Bonbons versuchen unterzubringen, z.B.
- evtl. Zuschläge
- Fristen
- Verfall ja/ nein
- späteste Ankündigung
- usw.
29.07.2014 um 14:07 Uhr
@ Freesie
"Laut unser Geschäftsleitung werden wir gebeten Minusarbeitstage aufzubauen."
Die GF weiß schon, warum sie fragt ... Es ist natürlich nicht erlaubt, das eigene unternehmerische Risiko auf AN abzuwälzen. Und das wäre der Fall, wenn man AN nicht im arbeitsvertraglich vereinbarten Umfang beschäftigen kann (will). Folge > der AG gerät in Annahmeverzug!
Was sagt überhaupt ein ev. geltender Tarifvertrag???
Lesenswerte Broschüre zum Thema: http://alteinstanz.gib-nrw.de/service/downloads/innovative-arbeitszeiten-im-hotel-und-gaststaettengewerbe