Schichtdaten!
K
kurthofmann
Jan 2018 bearbeitet
In einer Abteilung werden die Schichtdaten für alle Mitarbeiter sichtbar ausgehängt. Dies verstößt gegen die Betriebsvereinbahrung.Welche Konzequenz hätte dies für denjenigen?laut Betriebsvereinb. Heißt es: nicht für vergleichszwecke heranziehen.
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Community-Antworten (1)
G
gironimo
28.07.2014 um 10:49 Uhr
Ich denke, dass das Aushängen nicht Vergleichszwecken dient, sondern einen rein organisatorisch-informativen Sinn hat.
Ich hoffe, dass in Eurer BV deutlicher (als nur in diesem einem Satz) zum Ausdruck gebracht wird, was mit den nicht zulässigen Vergleichszweckn gemeint ist.