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Seminaranmeldung für Gf

A
askop
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr lieben, Wir fahren zum Seminar. Beschluss schon alles erledigt und GF weis bescheid. Wir geht das nun weiter, bekommt GF nur Anmeldung oder muss ich noch Anschreiben machen? Könnt ihr mir helfen? Danke

LG und schönen abend

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Community-Antworten (6)

Z
ZiegeT

20.07.2014 um 23:17 Uhr

Unser BR holt sich eine schriftliche Genehmigung von GL, wo wir informieren, welches Mitglied auf welches Seminar zu welchen Kosten geht. Wenn wir die Zusage vorliegen haben, melden wir uns beim Seminar an. War das deine Frage?

M
Moreno

20.07.2014 um 23:43 Uhr

Wir schreiben im Beschluss gleich eine Äusserungsfrist für den AG rein wenn wir nix von ihm hören wird angemeldet.

A
askop

21.07.2014 um 09:33 Uhr

Huhu genau so hatten wir das auch gemacht und auch noch persönlich gesprochen. Also werde ich heute meine Anmeldung abgeben. Mal sehen ob dann noch was kommt.

Danke :0)

F
fantil

21.07.2014 um 11:27 Uhr

hallo askop, der Bertriebsrat beschließ das Seminar x zum Zeitpunkt y unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange. Die GL erhält den Beschlüß und kann innerhalb von 14 Tagen die Einigungsstelle anrufen! Tut er es nicht, findet das Semninar statt. Die GL hat hier nichts zu genemigen!!!

M
martinez

21.07.2014 um 11:49 Uhr

Hi,

In der Sitzung beschließen wer, wohin, wann , welches Thema usw.

Hiervon einfach einen Beschluss machen und an den AG leiten.

Auf ein OK müsst ihr nicht warten!!

Wenn dann müsste der Chef vor die Einigungsstelle, da muss er sich bewegen.

Und falls er die Rechnung einfach nicht bezahlt müsst ihr euch keine Sorgen machen, das machen die Anbieter dann schon selbst ihre Kohle einklagen :)

Wenn AZ und Fahrtwege nicht bezahlt werden einfach Anwalt einschalten(über BR) und einfordern.

wie du bereits raus liest wird es nur noch teurer wenn sich der Chef weigert Schulungen zu genehmigen.

Nicht einschüchtern lassen, einfach wies im Gesetz steht machen und gut ist :)

Gruß

P
Pjöööng

21.07.2014 um 13:56 Uhr

Die Einigungsstelle ist nur zuständig wenn es um die (nicht ausreichende) Berücksichtigung der betrieblichen Belange geht.

Geht es um die Notwendigkeit des Seminars ist das Arbeitsgericht zuständig.

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