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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

So ein Kuddelmuddel

F
Fußball
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir hatten heute, am Mittwoch, eine vom vergangenen Freitag, einberufene Sondersitzung. Der BR Vorsitzende hat keine Einladung mit Tagesordnung verschickt, weil er dachte, das ich mich, als Stellvertreter, drum kümmere. ( schwer vorstellbar ;-) ) leider waren auch nun von sieben Mitgliedern 6 da, von denen einer auch eher gehen musste. Am Anfang der Sitzung hat sie noch schnell handschriftlich die Einladung mit Tagesordnung geschrieben und ein BR Mitglied wollte noch einen Punkt drauf haben, ohne Abstimmung . Da ist doch alles schief gelaufen, oder ? Ich hab mich gerade belesen und wollte nur mal euren Kommentar dazu hören Danke

70203

Community-Antworten (3)

G
gironimo

16.07.2014 um 20:53 Uhr

Ja - es ist alles schief gelaufen. Offenbar haben ja nicht alle BRs von der Einladung gewusst - oder?

Wenn doch. Die Einladung ansich muss nicht schriftlich sein - aber man sieht ja was daraus wird, wenn es nicht so ist. Also besser immer schriftlich und mit TO.

Ein TOP ohne Abstimmung zur Beginn der Sitzung noch dazu - nö, das geht nicht.

A
AlterMann

17.07.2014 um 01:51 Uhr

"Ein TOP ohne Abstimmung zur Beginn der Sitzung noch dazu" geht schon. Das kommt ein wenig auf die Größe und andere Eigenarten des BR an, und insbesondere auf den Umgang der BRM unterenander. Wir machen das oft so und sind dabei ganz unaufgeregt. Klar ist jedenfalls, das unter diesem TOP keine Beschlüsse möglich sid.

P
pillepalleTR

17.07.2014 um 11:28 Uhr

Zitat AlterMann: "Das kommt ein wenig auf die Größe und andere Eigenarten des BR an, und insbesondere auf den Umgang der BRM unterenander. "

Nein! Das kommt ein wenig auf die aktuelle Rechtsprechung an.

Glücklicherweise hat das BAG vor kurzem im Sinne einer Vereinfachung geurteilt: BAG v.09.07.2013 – 1 ABR 2/13 iVm. BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13

Kurze Zusammenfassung: Entsteht vor oder während der Sitzung die Notwendigkeit, über einen nicht in der Tages-ordnung aufgeführten Punkt zu beschließen, kann dies geschehen. Dafür muss der Betriebsrat den Mangel der ursprünglichen Tagesordnung durch eine Ergänzung heilen. Eine Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung kann nur erfolgen, wenn die anwesenden BR-M und ggf. wegen Verhinderung geladenen EM einstimmig ihr Einver-ständnis, die angestrebte Änderung in die Tagesordnung aufzunehmen und darüber zu beschließen, erklären.

In einem derart ergänzten/geänderten TOP sind selbstverständlich auch Beschlussfassungen möglich.

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