Erstellt am 09.04.2014 um 13:37 Uhr von sachsenwilli
Nein, sie zählen nicht als AN des Betriebes.
Erstellt am 09.04.2014 um 14:07 Uhr von Turli
Vollkommen korrekt. Jedoch seid Ihr als BR bei Anhörungen hinsichtlich beabsichtigter Einberufungen/Einstellungen von FSJ und Bufdi nach § 99 BetrVG einzubeziehen.
Erstellt am 09.04.2014 um 14:39 Uhr von Kölner
Ne, das sehe jch nicht so. Wie kommst du darauf?