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Parkplatznutzung

T
Teufel
Nov 2016 bearbeitet

Guten. Morgen..

Kann Chef ohne b r bestimmen das samstags keiner der Kollegen auf dem Parkplatz parken darf .?.

70706

Community-Antworten (6)

K
Kölner

22.03.2014 um 08:48 Uhr

Das könnte schwierig sein: Ob geparkt wird oder nicht = Sache des AG! Wer und wie geparkt wird = MBR!

G
gironimo

22.03.2014 um 10:21 Uhr

sehe ich im Prinzip auch so - aber alles eine Betrachtungsweise. Man kann ja auch den Aspekt Mo-Do darf geparkt werden, Sa nicht, als Regelgrundsatz ansehen und dann doch Mitbestimmung (?)...

Aber am Einfachsten: Ein Kollege beschwert sich (kann ja ein betroffenes BR-Mitglied sein) nach § 85 BetrVG und schon ist der BR im Boot.

P
Pjöööng

24.03.2014 um 12:05 Uhr

Wird denn Samstags gearbeitet?

T
Teufel

24.03.2014 um 22:15 Uhr

Ja, sind im Handel

P
Pjöööng

25.03.2014 um 11:39 Uhr

Und Samstags sollen die Parkplätze den Kunden vorbehalten werden?

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Wenn er sie zur Verfügung stellt, ist die damit verbundene Parkplatzordnung mitbestimmungspflichtig. Falls es wie hier zeitliche Einschränkungen gibt, könnte man versuchen, daraus eine Mitbestimmung zu konstruieren. Ich denke aber, dass der Arbeitgeber dies in der Regel einseitig tun können wird, so lange er hier nach billigem Ermessen handelt.

T
Teufel

25.03.2014 um 17:42 Uhr

Gut danke.

Ist eh nur für die kommenden drei Monate.

Er parkt aber samstags da. Weil er das anordnet aber selbst umgeht.

Das ist was die Kollegen so erzürnt.

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