Schichteinführung
Hallo, unser Chef möchte eine neue Schicht einführen. Wir als BR haben einen Test dieser über einen begrenzten Zeitraum zugestimmt (nur mit Freiwilligen die bereit sind zu dieser) . der Test ist erfolgreich gewesen nun möchten wir diese in die vorhandene BV mit aufnehmen, können wir weiterhin darauf bestehen das es nur Freiwillige machen (Chef besteht darauf das es alle machen müssen, es ist eine 10 Stunden Schicht von Montag bis Donnerstagn mit beginn 16 Uhr). Und kann man eine BV mit einem Zusatz einfach ändern oder muss die ganze BV geändert werden oder gar erst gekündigt?
Community-Antworten (2)
15.02.2014 um 11:38 Uhr
Natürlich könnt Ihr auf Eure Position bestehen, wie auch der Chef auf seine besteht. Nur irgendwann müsst Ihr Euch ja auch einigen (es sei denn der Chef verzichtet auf die neue Schicht - vielleicht ruft er aber auch die E-Stelle an.....).
Also solltet Ihr Euch Gedanken machen, wie man einen Kompromiss finden könnte. Kompromiss heißt aber nicht, dem anderen einfach zustimmen.
Sofern Ihr mit den neuen Schichten nicht gegen das ArbZG oder TV verstoßt, könntet Ihr Euch auf eine Ergänzung der bestehende BV einigen. Das geht einvernehmlich auch ohne Kündigung der alten BV.
15.02.2014 um 11:39 Uhr
Also ich würde weiter auf die Freiwilligkeit der neuen Schicht bestehen die könnte ja finanziell reizvoll gestaltet werden. Wenn es sonst Arbeitnehmer gibt die in dieser Zeit aus privaten Gründen nicht arbeiten können, könnten diese eine Kündigung bekommen. Lassen die Arbeitsverträge der Mitarbeiter überhaupt eine Zwangseinführung der neuen Schicht zu? Wenn ihr eine neue BV machen wollt braucht ihr ja das Rad nicht neu erfinden. Einfach die bisherigen Inhalte beibehalten und die neuen hinzufügen und dies Betriebsvereinbarung vom xxxxxx nennen.