Betriebsratsitze
K
kostjamun
Nov 2016 bearbeitet
Im Oktober dieses Jahres fangen bei uns 2 Mitarbeiter an. Laut Info "für Oktober 2014 wurden 2 Mitarbeiter eingestellt". Zählen sie für Betriebsratsitze mit? Oder müssen wir nach aktuellen Stand der Arbeitsliste gehen?
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Community-Antworten (1)
H
huebi
14.02.2014 um 12:27 Uhr
Du kannst diese künftigen Beschäftigten mitzählen.
Auch offene Planstellen oder zuküftig geplante Stellen (soweit dem Wahlvorstand bekannt), oder sogar die Einschätzung des Wahlvorstandes bezüglich der künftigen Betreibsgröße, reichen aus, um die Anzahl der Betriebsräte abweichend von der einfachen Zählung der Mitarbeiter festzulegen.
Nachtrag: hier ein Aktenzeichen über die Sache mit 'in der Regel beschäftigt" Einschätzung: (BAG v. 16.11.2004 - 1 AZR 642/03)