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Betriebsratsitze

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kostjamun
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben 50 Mitarbeiter die wahlberechtigt sind und ein Leiharbeiter der erst eine Woche da ist. Wird der auch für die Betriebsratsitze mitgezählt?

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Community-Antworten (5)

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rolfo

14.02.2014 um 10:28 Uhr

ist der Leiharbeiter am Wahltag mindestens 3 Monate im Betrieb tätig darf er wählen, er zählt aber nicht zur Bestimmung der BR Sitze dazu.

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gironimo

14.02.2014 um 10:35 Uhr

Ich lese den § 7 BetrVG etwas anders ("Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese Wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. ")

Wichtig wäre demnach nur, dass sie länger als 3 Monate eingesetzt werden. Das kann auch noch nach dem Wahltag sein.

Wenn es hier um die Betriebsgröße = Größe des BR geht, spielen bei dieser Betriebsgröße aber noch andere Faktoren eine Rolle. Hier geht es dann darum, ob 1 Leih-AN dauerhaft (es muss nicht immer der gleiche sein) bei Euch eingesetzt wird. Gemeint ist eine Zeitspanne von >6 Monate.

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rolfo

14.02.2014 um 13:28 Uhr

@ gironimo wo hast du das gelesen dass der Leiharbeiter dann mitzählt zur Bestimmung der BR Sitze ?

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Kulum

14.02.2014 um 13:35 Uhr

Ich sag mal da -> 7 ABR 69/11

R
rolfo

14.02.2014 um 14:06 Uhr

Allerdings sieht die Staffelung vor, dass in Betrieben von 50 oder weniger Arbeitnehmern nur die zugleich wahlberechtigten Arbeitnehmer für die Größe des Gremiums mitzählen. Demnach eben nicht

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