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Entgeltgruppierung

M
melodie
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen,

habe zwei Fragen zur Entgeltgruppierung a) bekommt ein Mitarbeiter, dem die Verantwortlichkeit einer stellvertrende Leitung vom GF entzogen wurde, trotzdem das gleiche Gehalt, obwohl er jetzt ein ganz 'normaler' Angestellter ist? b) ein Angestellter übernimmt während des Erziehungsurlaubs einer Vorgesetzten dessen Verantwortung mit entsprechender Entgeltgruppe. Erhält er weiterhin das höhere Gehalt, auch wenn die Vorgestezte ihre Tätigkeit wieder aufnimmt? Vielen Dank für eure Antworten

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Community-Antworten (4)

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ickederdicke

07.02.2014 um 08:42 Uhr

Gab es in beiden Fällen die Änderungskündigung ?

M
melodie

07.02.2014 um 09:04 Uhr

@ ickerdicke soweit mir bekannt ist, wurde zu a) diese Vereinbarung nur mündlich abgesprochen zu b) die Vertretungsaufgabe als Anhang zum Arbeitsvertrag zugefügt

I
ickederdicke

07.02.2014 um 09:34 Uhr

melodie, dann denke ich mal zu a) ohne Änderungskdg. bleibt alles beim alten, bei b), wenn der Anhang keine Befristung enthält - dann ändert sich auch vorerst nichts.

G
gironimo

07.02.2014 um 10:37 Uhr

Es ist für den AG die einfachste Lösung, einfach die höhere Entgeltgruppe weiterzuzahlen, wenn er es versäumt hat konkretere Regeln von vornherein im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Eine Änderungskündigung ist voller Stolperfallen.

Bei b (Vertretungsfall) sehe ich keinen Anspruch, auch danach weiter das höhere Entgelt zu bekommen.

Aber Achtung! Viele Tarifverträge enthalten Regelungen für Vertretungsfälle oder Mischtätigkeiten. Also ggf. den Tarif studieren.

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