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Urlaubsvorrecht

B
Boehri
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben 3 Mitarbeiter die zu 3 im August Urlaub nehmen wollen von 2 mitarbeiter sind es Schulpflichtige Kinder von 1 geht das Kind in die Kindergrippe .wer hat jetzt vorrecht der mit den Schulpflichtigen Kindern odrr der mit dem Kind in der Kindetgrippe .Meines wissens haben Schulplichtige Kinder 72 tage Schliesstage und die der Kindetgrippe 30.

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Community-Antworten (2)

L
Lexipedia

13.12.2013 um 08:18 Uhr

@boehri Vorweg: "Kindergrippe?" meinst wohl Kinderkrippe? Mit Schließtage meinst du wohl Ferientage?

Es gibt kein direktes Vorrecht. Sondern der Urlaub sollte nach Sozialengesichtspunkten genehmigt werden. Warum gibt es keinen Kompromiss. Diesen Vorschlag liest man immer wieder auf diversen Anwaltsseiten im Netz. Kann man das nicht aufteilen? Jeder zwei Wochen, die Schulkinder haben etwas über sechs Wochen Sommerferien. Wie siehts mit den anderen Ferien aus? Herbst- oder Osterferien. Wenn man keinen Kompromiss erreichen kann muss der BR (wenn vorhanden) helfen.

G
gironimo

13.12.2013 um 10:45 Uhr

Ich finde, dass man hier nicht so sehr nach rechtlichen Grenzwerten suchen sollte. Das wird niemanden so richtig gerecht.

Der BR ist ja in der Mitbestimmung und kann nach individuellen Lösungen suchen. Das mag zuweilen schwierig sein - man sitzt leicht zwischen allen Stühlen - die besten Erfahrungen habe ich jedenfalls bei Urlaubsstreitpunkten immer damit gemacht, wenn man alle Beteiligten an einen Tisch bekommt und mit Ihnen eine Lösung ausdiskutiert.

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