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Wertstromanalyse

A
Autsch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Bei uns im Unternehmen soll eine sogenannte Wertstranalyse durchgeführt werden. Diese sieht wie folgt aus. Es wird minutengenau der Arbeitsprozess dokumentiert um im Nachhinein zeigen zu können wo rationalisierungspotenzial herrscht. Wir haben als BR dem ganzen erstmal eine Unterlassung vorgeschoben weil die GF mit dieser Maßnahme einfach begonnen hat. Wir sind nämlich der Ansicht das wir hier voll in der Mitbestimmung sind. Denn für uns ist das eine leistungskontrolle der Kollegen.

Haben wir damit recht? Wenn ja wie können wir das ganze dann auch untermauern. Zum Beispiel mit Gesetzestexten oder Urteilen hierzu.

Wäre Super hierzu ein paar hilfreiche Antworten zu bekommen ohne lange Diskussionen loszutreten.

Danke schonmal im Vorraus.

1.96805

Community-Antworten (5)

K
Kölner

05.12.2013 um 10:04 Uhr

MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 und 7 BetrVG ferner auch die Nr.: 2 und 3 (zukünftig) § 90 und 91 (stark!) BetrVG und ggf. § 92 BetrVG und vorsorglich schon einmal § 92 a BetrVG. Wenn man jetzt noch ein wenig bohrt, könnten §§ 111 ff BetrVG dem AG unter die Nase reiben (wenn man jetzt massive Geschütze auffahren will).

T
tommyh

05.12.2013 um 10:05 Uhr

Na klar seid Ihr da voll mit im Boot :-) §87 BetrVG Einführung und Anwendung von technischen Anlagen die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der AN zu überwachen. Wie sieht es mit dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter aus was ist mit den Arbeitsbedingungen wenn dieses System eingeführt wird usw usw usw ich würde jetzt mit der GL erst mal ausmachen, dass ihr nen Berater mit ins Boot holt und die Unterlassung so lange laufen lassen bis Ihr eine BV zu diesem Thema abgeschlossen habt.

G
gironimo

05.12.2013 um 10:28 Uhr

Die Frage ist nur, wie die minutengenaue Erhebung erfolgt. Eine Stoppuhr und Papier und Bleistift sind noch keine technische Einrichtung. So gesehen könnte - wenn der AG es geschickt macht - der 1. Schritt mitbestimmungsfrei sein.

Aber dann kommt der AG wohl nicht an Euch vorbei. Wenn es den ganzen Betrieb betrifft, werden wohl zwangsläufig die ermittelten Zahlen erfasst und ausgewertet werden. Neben den bereits genannten §§ kommt dann auch noch der § 94 BetrVG (Beurteilungsgrundsätze) mit ins Spiel.

T
tommyh

05.12.2013 um 11:27 Uhr

Oh wenn jemand mit Schreiber und Stopuhr bei der Arbeit neben mir steht ändern sich aber meine Arbeitsbedingungen und Gefährdungsanalyse müsste eventuell verändert werden der entstehende Stress gefährdet die Gesundheit der Mitarbeiter usw usw usw

Also Mitbestimmung nach § 87 BetrVG !!!!!! egal wie der AG es anstellen will!!!!

G
ganther

05.12.2013 um 17:50 Uhr

@tommyh

nicht ernsthaft.... Der steht da fei nicht die nächsten Jahre ständig und schreibt auf

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