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Wahlleiter- BR-Mitglied?

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stefaniewolf
Nov 2016 bearbeitet

Ich muss nochmals nachhacken. Darf ein Wahlleiter, der die Aufsicht und Ausrichtung der BR-Wahl hat, sich auch als BR-Mitglied aufstellen lassen? Ich hatte hier zur antwort bekommen, das gehe. Ich meine aber, das geht nicht..... Wie ist es bitte richtig?

4.179012

Community-Antworten (12)

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thomasi

21.11.2013 um 11:53 Uhr

Warum glaubst Du denn den Antworten nicht? Wie kommst Du auf Deine falsche Annahme? Lese doch einfach einmal die ersten §§ des BetrVG und der WO.

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thomasi

21.11.2013 um 11:53 Uhr

Warst Du auf Seminar?

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Oblatixx

21.11.2013 um 12:05 Uhr

Ich meine aber, das geht nicht Und worauf stützt sich Deine Meinung? Bauchgefühl? Dann liegste vollkommen falsch. Die Antworten waren richtig!

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stefaniewolf

21.11.2013 um 12:05 Uhr

thomasi. Ich habe nachgelesen, verstehe es aber anderst, wie mir hier geantwortet wird. Ich will es ja verstehen, deswegen frage ich nach. Ist das nicht erlaubt? Oder bin ich dir zu nahe getreten? Dann tut es mir leid. Ich dachte und denke, man darf hier nachfragen wenn man was nicht selbst regeln kann. Zum Seminar von dem Wahlausschuss war ich nicht, bin ja keiner gewesen.

S
stefaniewolf

21.11.2013 um 12:07 Uhr

Oblatixx ich habe es so verstanden, dass ein Wahlleiter kein BRMitglied werden kann. Wenn er sich doch aufstellen lässt und nach der Wahl dies keiner anfechtet, innerhalb von 14 Tagen, dann wird es so hin genommen. Das ist mein Problem ????

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Oblatixx

21.11.2013 um 12:12 Uhr

Wenn es dir nicht möglichist, die gesetze richtig zu interpretieren, dann bleibt Dir nur der Glaube. Also glaub uns einfach was. Wer Vorsitzender des Wahlvorstandes ist, darf AUF JEDEN FALL auch selbst kandidieren, sich selbst wählen und auch BR-Vorsitzender werden.

T
tommyh

21.11.2013 um 12:17 Uhr

Hallo stefanie! Ja auch von mir noch mal: Durch die Teilnahme am Wahlvorstand verliert kein Arbeitnehmer seine Wählbarkeit!!!! Durch welche § bist Du denn zur Deiner Meinung gekommen?

L.G. Tommy

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Nubbel

21.11.2013 um 14:02 Uhr

auch die mitglieder des wahlvorstandes können sich zur wahl aufstellen lassen

L
Lexipedia

21.11.2013 um 15:05 Uhr

oder genauso im Umkehrschluss zu Nubbel: Wer im Betriebsrat ist - auch der Betriebsratsvorsitzende kann und darf sich als Wahlvorstand wählen lassen!

H
Hartmut

21.11.2013 um 16:17 Uhr

Hallo stefaniewolf, die konstituierende Sitzung wird ja vom Vorsitzenden (m/w) des Wahlausschusses geleitet, bis dieser abgibt an den Wahlleiter (m/w). Der Wahlleiter wiederum wird vom neuen BR aus dessen Mitte gewählt. Darum muss er auch nicht zum BR kandidieren, er ist ja bereits drin!

Eventuell meintest du etwas anderes, nämlich ob der Wahlleiter auch zum BRV bzw. SBRV kandidieren kann? Ja, kann er.

N
nicoline

21.11.2013 um 19:21 Uhr

Hallo stefaniewolf, ich habe den Verdacht, dass Du hier einige Begrifflichkeiten nicht richtig verstanden hast bzw. sie durcheinander bringst.

Wahlvorstand => ist ein Gremium, keine Person und wird gebildet um die BR Wahl durchzuführen, muss immer aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen, hat mindestens 3 Mitglieder. Voraussetzung um Mitglied in diesem Gremium werden zu können ist einzig, das man wahlberechtigt ist und das ist mit Sicherheit bei allen BRM der Fall, so dass jedes BRM, einschl. BRV und Stellvertreter in den Wahlvorstand bestellt werden und dort auch Vorsitzender werden kann.

Vorsitzender des Wahlvorstandes => hat bestimmte Aufgaben innerhalb des Wahlvorstandes, u.a. die konstituierende Sitzung des neu gewählten BR zu leiten, bis aus dessen Mitte ein Wahlleiter gewählt wurde. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes kann nur dann zum Wahlleiter gewählt werden, wenn er Mitglied des neuen BR ist, ansonsten endet mit der Übergabe der Wahlunterlagen an den Wahlleiter das Amt des Wahlvorstandes und er muss die Sitzung verlassen.

Wahlleiter => leitet dann die konstituierende Sitzung des neu gewählten BR und die Wahl des BRV und Stellv. und evtl. weiterer Funktionen.

Edit: Das Wichtigste fast vergessen: BRM kann jede/r werden, der/die Voraussetzungen des § 8 BetrVG erfüllt, auch, wenn er/sie im Wahlvorstand ist.

Hast Du jetzt Klarheit oder ist noch eine Frage offen?

S
stefaniewolf

22.11.2013 um 12:23 Uhr

Vielen lieben dank an alle :)) Ja, ich habe was durcheinander gebracht. nicoline, du hast recht

Habe jetzt den Durchblick.

Danke auch an Diejenigen, die Geduld mit mir hatten :)

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