Wahlleiter- BR-Mitglied?
Ich muss nochmals nachhacken. Darf ein Wahlleiter, der die Aufsicht und Ausrichtung der BR-Wahl hat, sich auch als BR-Mitglied aufstellen lassen? Ich hatte hier zur antwort bekommen, das gehe. Ich meine aber, das geht nicht..... Wie ist es bitte richtig?
Community-Antworten (12)
21.11.2013 um 11:53 Uhr
Warum glaubst Du denn den Antworten nicht? Wie kommst Du auf Deine falsche Annahme? Lese doch einfach einmal die ersten §§ des BetrVG und der WO.
21.11.2013 um 11:53 Uhr
Warst Du auf Seminar?
21.11.2013 um 12:05 Uhr
Ich meine aber, das geht nicht Und worauf stützt sich Deine Meinung? Bauchgefühl? Dann liegste vollkommen falsch. Die Antworten waren richtig!
21.11.2013 um 12:05 Uhr
thomasi. Ich habe nachgelesen, verstehe es aber anderst, wie mir hier geantwortet wird. Ich will es ja verstehen, deswegen frage ich nach. Ist das nicht erlaubt? Oder bin ich dir zu nahe getreten? Dann tut es mir leid. Ich dachte und denke, man darf hier nachfragen wenn man was nicht selbst regeln kann. Zum Seminar von dem Wahlausschuss war ich nicht, bin ja keiner gewesen.
21.11.2013 um 12:07 Uhr
Oblatixx ich habe es so verstanden, dass ein Wahlleiter kein BRMitglied werden kann. Wenn er sich doch aufstellen lässt und nach der Wahl dies keiner anfechtet, innerhalb von 14 Tagen, dann wird es so hin genommen. Das ist mein Problem ????
21.11.2013 um 12:12 Uhr
Wenn es dir nicht möglichist, die gesetze richtig zu interpretieren, dann bleibt Dir nur der Glaube. Also glaub uns einfach was. Wer Vorsitzender des Wahlvorstandes ist, darf AUF JEDEN FALL auch selbst kandidieren, sich selbst wählen und auch BR-Vorsitzender werden.
21.11.2013 um 12:17 Uhr
Hallo stefanie! Ja auch von mir noch mal: Durch die Teilnahme am Wahlvorstand verliert kein Arbeitnehmer seine Wählbarkeit!!!! Durch welche § bist Du denn zur Deiner Meinung gekommen?
L.G. Tommy
21.11.2013 um 14:02 Uhr
auch die mitglieder des wahlvorstandes können sich zur wahl aufstellen lassen
21.11.2013 um 15:05 Uhr
oder genauso im Umkehrschluss zu Nubbel: Wer im Betriebsrat ist - auch der Betriebsratsvorsitzende kann und darf sich als Wahlvorstand wählen lassen!
21.11.2013 um 16:17 Uhr
Hallo stefaniewolf, die konstituierende Sitzung wird ja vom Vorsitzenden (m/w) des Wahlausschusses geleitet, bis dieser abgibt an den Wahlleiter (m/w). Der Wahlleiter wiederum wird vom neuen BR aus dessen Mitte gewählt. Darum muss er auch nicht zum BR kandidieren, er ist ja bereits drin!
Eventuell meintest du etwas anderes, nämlich ob der Wahlleiter auch zum BRV bzw. SBRV kandidieren kann? Ja, kann er.
21.11.2013 um 19:21 Uhr
Hallo stefaniewolf, ich habe den Verdacht, dass Du hier einige Begrifflichkeiten nicht richtig verstanden hast bzw. sie durcheinander bringst.
Wahlvorstand => ist ein Gremium, keine Person und wird gebildet um die BR Wahl durchzuführen, muss immer aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen, hat mindestens 3 Mitglieder. Voraussetzung um Mitglied in diesem Gremium werden zu können ist einzig, das man wahlberechtigt ist und das ist mit Sicherheit bei allen BRM der Fall, so dass jedes BRM, einschl. BRV und Stellvertreter in den Wahlvorstand bestellt werden und dort auch Vorsitzender werden kann.
Vorsitzender des Wahlvorstandes => hat bestimmte Aufgaben innerhalb des Wahlvorstandes, u.a. die konstituierende Sitzung des neu gewählten BR zu leiten, bis aus dessen Mitte ein Wahlleiter gewählt wurde. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes kann nur dann zum Wahlleiter gewählt werden, wenn er Mitglied des neuen BR ist, ansonsten endet mit der Übergabe der Wahlunterlagen an den Wahlleiter das Amt des Wahlvorstandes und er muss die Sitzung verlassen.
Wahlleiter => leitet dann die konstituierende Sitzung des neu gewählten BR und die Wahl des BRV und Stellv. und evtl. weiterer Funktionen.
Edit: Das Wichtigste fast vergessen: BRM kann jede/r werden, der/die Voraussetzungen des § 8 BetrVG erfüllt, auch, wenn er/sie im Wahlvorstand ist.
Hast Du jetzt Klarheit oder ist noch eine Frage offen?
22.11.2013 um 12:23 Uhr
Vielen lieben dank an alle :)) Ja, ich habe was durcheinander gebracht. nicoline, du hast recht
Habe jetzt den Durchblick.
Danke auch an Diejenigen, die Geduld mit mir hatten :)
Verwandte Themen
Wahl des BR-Vorsitzenden in Abwesenheit in der konstituierenden Sitzung?
ÄlterNach der Wahl lädt der Wahlvorstand zur ersten (konstituierenden) Sitzung des neuen BR ein. Der Ablauf dieser Sitzung ist ja wie folgt: Der Wahlvorstand lässt aus der Runde der neuen BR-Mitglieder
Wahlleiter
ÄlterHallo! Wir haben als BR einen Wahlleiter bestellt, dieser hat das Vorbereitungsseminar besucht und hat jetzt die erste Sitzung einberufen -die Sitzung hat noch nicht stattgefunden- Jetzt hat der Wah
Wahlleiter- BR-Mitglied?
ÄlterHallo Wenn einer Wahlleiter zur BR-Wahl war, darf er sich dann auch selber als BR aufstellen lassen? Danke für Mitteilung
BR Wahl - wann finden die Wahlen zum Wahlleiter und zum Betriebsrat statt?
ÄlterHallo, wann muß eigentlich eine Wahl zum Wahlleiter stattfinden? Innerhalb der Arbeitszeit oder nach Dienstschluß? Und wie ist es bei der Wahl des Betriebsrates? Wann und wo findet diese statt un
Wahlleiter konstituierte Sitzung -welche Aufgabe hat der?
ÄlterHallo zusammen, was für eine Aufgabe hat eigentlich der Wahlleiter in der konstituierten Sitzung? Wie erfolgt die Wahl zum BR-Vorsitz, geheim oder einfach per Handzeichen?