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Lagervergütung

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dieBRlerin
Nov 2018 bearbeitet

Liebe Ratgebende,

wir haben eine alte BV in Bezug auf Lagergeld gekündigt. Die derzeitige Vergütung ist mit den in den letzten Jahren gestiegenen Kosten (Miete/Strom) nicht mehr vereinbar. Derzeit ist es so, dass die MA den Lagerraum in den persönlichen Bereichen haben -sprich Keller oder sonst. Nebengelasse. Es wir ein kleiner Pauschalbetrag gezahlt - 60€ - brutto versteht sich. Nachdem wir uns ortsübliche Mietpreise für Lagerflächen angeschaut haben (die den derzeitigen Lagergrößen entsprechen), haben wir unseren Gesprächspartner unsere Verhandlungsvorstellung vorgelegt - mit allen Unterlagen die dies verdeutlichen. Gleichzeit besteht auch eine Arbeitsrichtlinie, die den MA vorgibt welche Kriterien der Lagerraum erfüllen muss. Nach halbjährigem geeier wurde uns jetzt lapidar mitgeteilt dass eine Erhöhung nicht in Frage kommt - die Firma sieht die Gründe dafür nicht ein. Gleichzeitig verwehren sie auch dagegen, dass dem MA die Möglichkeit gegeben wir sich Lagerraum anzumieten, welchen er dann über Spesen abrechnet - da er einfach aus platzgründen seinen persönlich Bereich entlasten will/muss. Im AV und sonstigen Unterlagen wird nicht erwähnt das überhaupt Lagerraum zur Verfügung gestellt werden muss bzw. dementsprechend auch nicht wie groß er sein soll. Ziel der ganzen Verhandlungen war dass wir die Lagerpauschale erhöht bekommen. Jetzt hängen wir ganz schön fest.... ver hat noch einen Tip Das die Mitarbeiter Warenannahme verweigern oder einfach Lager anmieten sollte nicht die Empfehlung sein, da dies den laufenden betrieb stören würde.... Habt ihr Ideen?

Danke und viele Grüße

eineBRlerin

1.79608

Community-Antworten (8)

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gironimo

18.10.2013 um 17:50 Uhr

Warum sollte das nicht der Rat sein? Wenn der AG dem AN Waren zu sendet (Z.B. Außendienstmitarbeitern), dann muss dieser doch auch die Möglichkeit haben, diese zu lagern. Wo soll er die Ware denn hintun? In sein Wohnzimmer?

Für die notwendigen Betriebsmittel muss der AG schon sorgen und die Kosten tragen. Und darum kann die Argumentationskette doch nur sein: Entweder der AG stellt Lagerflächen zur Verfügung bzw. mietet selbst Flächen (z.B. den Keller des AN; Mietpreise steigen im Laufe der Jahre) oder der AN mietet welche (und rechnet dann die Miete als Sachkosten ab) oder der AN kann keine Ware annehmen. Dann wird der Betriebsablauf gestört - sicher - aber vielleicht bewegt sich der AG immer erst, wenn es brennt.

Wenn es nicht zwingend vorgeschrieben ist, Ware unter bestimmten Voraussetzungen zu lagern (wie z.B. beim Pharmaberater), hat man ansonsten kaum eine Möglichkeit. Alternativ könnte die Forderung doch nur heißen, dass der AG Ware nur in geringen Mengen und termingetreu anliefert, was wahrscheinlich den Aufwand erheblich steigert.

P
Publikumsjoker

18.10.2013 um 18:02 Uhr

670 BGB ist doch in dem fall eindeutig

wenn der arbeitnehmer im auftrag des arbeitgebers etwas lagert, muß der arbeitgeber die nötigen aufwendungen erstatten

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dieBRlerin

18.10.2013 um 18:06 Uhr

...danke für deine Antwort .... wir müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllen, dies ist mal Fakt. Die Waren werden schon in geringeren Mengen geliefert, das haben wir schon durchgesetzen können. Da kam wieder so ein blödes Totschlagargument - "na dann gibt es eben nichts mehr" - das war auch Panne. Allerdings finden wir dass eine preisliche Anpassung durchaus notwendig ist! Wie finden wir da jetzt wieder ins Verhandlungsgespräch, weil eigentlich haben sie das Thema vom Tisch gewedelt.

Danke!

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dieBRlerin

18.10.2013 um 18:11 Uhr

Danke Publikumsjoker,

der AG erstattet diese Aufwendungen ja - seiner Meinung nach - ausrechend.... jeder MA stellt Lagerfläche zur Verfügung.... ohne Vertrag... dafür gibt es diesen pauschalen Ausgleich, der mitlerweile zu wenig ist...

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gironimo

18.10.2013 um 18:15 Uhr

naja - einfach wieder ansprechen. Vielleicht holt Ihr ein wenig mehr aus und liefert Zahlen (wie die Kosten für die häuslichen Lagerflächen gestiegen sind) und stellt Schätzungen an, welche Kosten der AG mehr hätte, wenn die AN keine Flächen zur Verfügung hätten. Der AG kann sie ja nicht zwingen, Ihre Keller zur Verfügung zu stellen. Dann muss er ja ohnehin eine andere Lösung finden.

Nutzt auch die Öffentlichkeitsarbeit; rechnet den Kollegen vor, wie günstig der AG sich Lagerfläche bei den Kollegen beschafft ...... Macht es zum unbequemen Dauerthema

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dieBRlerin

18.10.2013 um 18:22 Uhr

...die Beispielrechnungen haben wir alle schon vorgelegt.... Größe, Steigerung der Nebenkosten, Lagerpreis bei Anmietung...

wenn dann unbequem sein die Lösung ist, dann sind wir das gerne!

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Heike

09.11.2018 um 13:14 Uhr

hallo, wie alt ist eure BV und was beinhaltet sie ? Danke

M
Moreno

09.11.2018 um 14:04 Uhr

Frag mal lieber wie alt der Beitrag ist!

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