Interessenkollision??
Hallo ,
haben von HR einen Versetzungsantrag bekommen (fünf AN sollen ihre Jobs tauschen, in verschiedenen Abteilungen). Eine davon betrifft ein BR Mitglied. Vier dieser Personen haben sich schriftlich beim BR gemeldet und sind mit der Versetzung nicht einverstanden. Es gibt auch eigentlich keinen Grund,jetzt jemanden zu versetzen da einige erst kürzlich auf jetzige Stellen versetz wurden. Das sind so die launen der GL. Frage: Ist das BR Mitglied aus Interessenskonflikt von allen fünf Beschlüssen von der abstimmung auszuschliessen oder nur von seiner eigenen Versetzung?! Vielen dank für eura Antworten im Vorraus.
Community-Antworten (2)
01.10.2013 um 00:24 Uhr
Hallo quertreiber,
nur wenn es um seine eigene Versetzung geht, ist das BRM befangen. Alle anderen kann er mit beschließen. Eine mittelbare Interessenlage ist kein Grund, jemanden von einer Abstimmung auszuschließen. (So ist es jedenfalls in allen politischen Gremien, die ich so kenne. Ich sehe keinen Grund, warum das bei einem BR anders geregelt sein sollte.)
01.10.2013 um 11:49 Uhr
Ihr solltet Euch lieber mit der Frage befassen, ob es einen Zustimmungsverweigerungsgrund im Sinne des § 99 BetrVG gibt. Nur diese dort abschließend genannten Gründe gelten. Und da erscheint mir jedenfalls Deine Ausführung: " Es gibt auch eigentlich keinen Grund, jetzt jemanden zu versetzen da einige erst kürzlich auf jetzige Stellen versetz wurden" zu dünn für einen Wiederspruch.
Was anderes ist natürlich die Beschwerde, die schriftlich eingereicht wurde. Die könnt Ihr im Sinne des § 85 BetrVG voll ausschöpfen - und kommt damit möglicher Weise weiter als mit dem § 99 BetrVG.