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Anziehzeit

H
Holgerklein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns in der Firma soll eine Betriebskleidung angeführt werden. Ist der Arbeitgeber nach einem Gesetz verpflichtet eine bestimmte Zeit zum anziehen zu gewähren ?

Gruß

1.73407

Community-Antworten (7)

W
Watschenbaum

04.07.2013 um 22:30 Uhr

kommt darauf an

schau dir mal folgendes Urteil an : BAG, Beschluss vom 10. 11. 2009 - 1 ABR 54/08

das betrifft auch den Punkt der Mitbestimmung des BR nach § 87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG, wenn das Anlegen der Arbeitskleidung im Betrieb erfolgen soll (unabhängig davon, ob der AG diese Zeit bezahlen muß)

wenn es dem AG egal ist, wo sich der AN umzieht (z.b. auch zuhause, also die Dienstkleidung auch auf dem Weg zur und von der Arbeit getragen werden kann), bleibt der Aspekt der Fremdnützigkeit zu klären (z.b. bei besonders auffälliger Dienstkleidung nützt es eher dem AG, wenn ein Mitarbeiter öffentlich als Angestellter einer bestimmten Firma zu erkennen ist)

dazu gibts auch ein neueres Urteil : BAG Urteil vom 19.9.2012, 5 AZR 678/11

Zur Arbeit gehört auch das Umkleiden für die Arbeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. Die Fremdnützigkeit des Umkleidens ergibt sich schon aus der Weisung des Arbeitgebers, die ein Anlegen der Arbeitskleidung zu Hause und ein Tragen auf dem Weg zur Arbeitsstätte ausschließt

H
Hartmut

04.07.2013 um 23:47 Uhr

Ergänzend zu Watschenbaum: Ich bin nicht sicher, aber meiner Meinung nach hätte Euch der AG schon beim Thema "Betriebskleidung: Ja oder nein?" ins Boot holen müssen. Immerhin geht es um eine kollektive Maßnahme, die zwar nicht Leistungs- aber doch verhaltens-bezogen ist. Vielleicht möchte er seine Betriebskleidung nach Afrika spenden? ;)

G
gironimo

05.07.2013 um 10:29 Uhr

Im Prinzip kannst Du sicher sein Hartmut. Nur eben, wenn das tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben sein sollte, stellt sich die Frage des Ja und Nein nicht mehr; dann aber die Frage, welche Schutzkleidung (der Chef den weißen Kittel, der Rest die grauen .... oder alle gleich usw. - Ordnung im Betrieb).

Ansonsten zu der Frage, ob es Arbeitszeit ist, stimme ich Watschenbaum zu. Es gehört zu der Frage des Beginns und Ende der Arbeitszeit (also nicht nur wann sondern auch womit beginnt die Arbeit) - also § 87 Abs. 1 Nr.2 BetrVG

L
Lotte

05.07.2013 um 11:08 Uhr

Hallo Holgerklein, habt Ihr schon mal über eine BV zum Thema Betriebskleidung nachgedacht? Da gibt es ja einiges zu regeln, z. B. auch wo sie gewaschen wird, was ist bei Beschädigung etc. LG Lotte

A
azrael

05.07.2013 um 12:22 Uhr

selbst wenn alle gründe für eine umkleidezeit gegeben sind, muss der AG keine zusätzliche zeit zur verfügung stellen. der AN zieht sich einfach wärend seiner arbeitszeit um. erst wenn dies aus organisatorischen gründen nicht geht (maschienenlaufzeiten o.Ä.) muss eine andere lösung gefunden werden.

B
betriebsratten

06.07.2013 um 19:53 Uhr

Sorry...Ihr schmeisst da munter was durcheinander

Handelt es sich um BETRIEBSKLEIDUNG die lediglich ein Corporate Identy widergibt oder um SCHUTZKLEIDUNG im Sinne des Arbeitschutzes deren tragen vom gesetzgeber oder der BG gefordert wird???

N
Nubbel

06.07.2013 um 20:07 Uhr

interessiert der unterschied, wenn der chef sie will und der betriebsrat eine betriebsvereinbarung verhandelt?

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