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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonntagsbezahlung?

M
Morgenröte
Jan 2018 bearbeitet

Hallöle wie seht Ihr dass? Als MA haben wir auch Produkt-Schulungen in den Firmen, die meistens von Montag bis Dienstag gehen. Aber die MA müssen schon am Sonntag zur Firma fahren . Unsere Firma stellt ein Auto zur Verfügung und ein MA ist der Fahrer und nimmt noch ein en Kollegen mit. Meine Frage: Bekommt der Fahrer die Zeit bezahlt, da er ja für das Unternehmen fährt? (Denn sonst bekommem wir den Sonntag nicht bezahlt, wenn wir zu den Firmen fahren!!)

Gibt es eine gesetzliche Grundlage?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

12.06.2013 um 11:20 Uhr

Wenn die Fahrt am Sonntag angeordnet ist, muss sie auch bezahlt werden.

Während man beim Besuch von Seminaren und Schulungen ein gewisses Maß an Selbstbeteiligung erwartet und daher die Reisezeit für "nur Mitfahrer" nicht vergütet, würde ich das hier anders sehen. Auch der Mitfahrer muss ja seine Freizeit opfern, um seinen Arbeitsauftrag am Montag erfüllen zu können.

Wenn der AG hier nicht bereit ist zu zahlen, würde ich als BR der Sonntagsanreise nicht mehr zustimmen. Die Einweisungen können ja auch am Di und Mi geschehen. Und dann wird eben am Montag angereist.

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