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Sicherheitsbeauftragtrer BG

B
bastian
Jan 2018 bearbeitet

unser unternhemen hat knappe 80 Ma, die Bg hat gefordert das es ein sicherhheitsbeauftragten gegen muss bzw. eigentlich sogar 2

daraufhin hat er jemand dazu gemacht.

Jemand aus unsere Gremium hat die weiterbildung bei der BG dazu gemacht und möchte nun als 2 anerkannt werden, doch dies möchte unser chef nicht, mit der begründung in unsererm unternehmen sind immer unter 50 Ma in der geschäftsstelle, da wir ein fuhrunternehmen haben.

Wir wurden zu dem sicherheitsbeauftragten auch nicht angehört...

können wir uns da irgendwie gegen wehren....zudem ist unser sicherheitsbeauftragter schon recht lange krank.

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Community-Antworten (12)

H
Hoppel

15.03.2013 um 22:16 Uhr

Wenn ein BRM die Weiterbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemacht hat, wundert mich die Frage schon etwas.

SGB VII § 22 Sicherheitsbeauftragte (1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen.

Auch sollte der Kollege eigentlich wissen, wo der Hebel als BR anzusetzen ist und die GUV-I 8503 kennen.

B
bastian

15.03.2013 um 22:53 Uhr

bei der weiterbildung hat er aber nur allgemeines gelernt.....

hat der Br mitsprache recht ja oder nein...diese frage konnte der dozent im nicht wirklich beantworten da er halt von der Bg war... und vom BetrVG keine ahnung hatte...

und ob wir es im nachhinein anfechten können....wir hatten bisher 3 asa sitzungen und bei keiner war der sicherheitsbeauftragte dabei.....

zu der anzahl.....Wie gesagt unser chef sagt.... in unserem Unternehmen arbeiten zwar 80Ma aber zum grösstteil der zeit ist nur die verwaltungseben da und die werkstatt wo auch der sicherheitsbeauftragte arbeitet......sprich unter 20 Ma...daher reicht 1 Sicherheitsbeauftragter....

wir sehen das nicht so...bzw. eben grade 2...da den wir gern hätten ...auf der strasse ist und bei den kollegen....

H
Hoppel

15.03.2013 um 23:04 Uhr

Wie schon mein Verweis auf das SGB VII zeigt, musste sich dieser Dozent auch nicht mit dem BetrVG auskennen. :-)

Wenn Du GUV-I 8503 gegooglet hast, wirst Du auf eine sehr ausführliche Publikation stoßen "Regelwerk des Bundesverbandes der Unfallkassen" stoßen.

Darin finden sich auch Hinweise zur Anzahl der benötigten Sicherheitsfachkräfte.

B
Bastian

15.03.2013 um 23:12 Uhr

Diese ist mir ja klar.....2

Aber mein ag kommt mir dann mit dem obigen bereits erwähnten....

G
gironimo

16.03.2013 um 10:16 Uhr

der begründung in unsererm unternehmen sind immer unter 50 Ma in der geschäftsstelle<

Wenn es im Gesetz heißt: "In Unternehmen mit mehr als ....." heißt das doch nicht, dass alle gleichzeitig auf einem Stuhl hocken müssen. Unternehmen ist doch nicht gleich Geschäftsstelle sondern meint die "Unternehmung" und dazu gehören auch, die außerHaus arbeiten.

Vielmehr sind es doch wahrscheinlich gerade die Arbeitsplätze, die außer Haus liegen, um die sich die Arbeitssicherheit verstärkt kümmern sollte.

B
Bastian

16.03.2013 um 10:23 Uhr

Ja................

G
gironimo

16.03.2013 um 11:30 Uhr

Letztendlich werdet Ihr - wenn gute Argumente nicht fruchten - wohl deutlicher werden müssen und auf den Rechtsweg verweisen.

Wenn der AG Euch nicht beteiligt, solltet Ihr einen Fachanwalt hinzuziehen (vielleicht bewegt sich der AG dann schon).

"Unter Beteiligung" heißt ja eben nicht, dass eine Seite sich einfach durchsetzt. Diesen Aspekt sollte allerdings auch der BR im Auge haben. Konsens ist gefragt. Aber den denkbaren Kompromiss hast Du ja schon selbst genannt (beide erhalten Ihren "Lieblingsbeauftragten")

R
rkoch

18.03.2013 um 09:57 Uhr

Mal so am Rande: Wenn ihr Euch mit dem Sicherheitsbeauftragen (dem kleinsten Glied in der Kette Arbeitsschutz) so schwer tut, wie sieht es mit Betriebsazt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzausschuss aus? Gibts die? Wie sieht es mit dem Gefährdungsbeurteilungen, etc. aus?

B
Bastian

18.03.2013 um 10:05 Uhr

Hi, Die fachkraft von der dekra schreibt die Gefährdungsbeurteilungen so wie der Ag es haben möchte.... Passt uns also auch nicht so...

Der Arzt ist Klasse

K
Kölner

18.03.2013 um 11:13 Uhr

@Bastian Da ja jede Gefährdungsbeurteilung mitbestimmt ist, sollte das ja kein Problem sein 'mit dem Passen'.

Ich halte 'rkoch's' Einwand für recht wichtig...

B
Bastian

18.03.2013 um 11:22 Uhr

Da haben wir mitbestimmungsrecht???

K
Kölner

18.03.2013 um 11:26 Uhr

@Bastian Jawoll! BAG vom 08.06.2004; Akz: 1 ABR 4/03

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