Erstellt am 06.03.2013 um 17:22 Uhr von gironimo
über 9 Std Arbeit wären nach ArbZG schon mal 45min Pause, die aufgeteilt werden kann.
Außerdem gehören notwendige Toilettengänge nicht zur Pause.
Außerdem solltet Ihr auf die Bestimmungen des ArbZG achten (im Durchschnitt 8 Std/tag .....)
Außerdem könnte der BR eine Arbeitszeitregelung und eine dazu passende Prämienregelung vereinbaren, die die totale Ausbeutung der AN verhindert.
Erstellt am 06.03.2013 um 18:28 Uhr von Snooker
@gironimo
Sollte mich aber nicht wundern wenn auch bei der Fragestellerin im Betrieb gesgat wird das sie während der Arbeitszeit nicht auf die Toilette durfen. Es ist zwar nicht erlaubt und sogar ein Verstoß gegen das Grundgesetz, aber leider in sehr vielen Lebensmittelketten oder Discountern üblich.
Erinnere mich da gerne zurück als ich aufgrund solcher vorkomnisse mal für jemanden einen Aufhebungsvertrag geschrieben hatte. Die Fillialleiterin war hinterher so kleinlaut das sie selbst akzeptierte 220 Überstunden nachträglich auszubezahlen plus Rückwirkend 40 Tage nicht genommenen Urlaub aus den letzten 3 Jahren.
Erstellt am 07.03.2013 um 09:06 Uhr von Niemand
aber eine Zigarette ist nun wirklich keine Erholung. Die solltet ihr gegenüber dem AG nicht anführen.
Erstellt am 07.03.2013 um 10:01 Uhr von Kulum
Was du suchst, scheint die Verteilzeit zu sein. Einfach mal in eine Suchmaschine deiner Wahl eingeben oder direkt mit REFA in verbindung setzen