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Erholungszeit

H
Hanna
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wir sind ein Lebensmittelgroßhandel Lidl,(Aldi).Die Waren werden in Rollbehälter oder auf Paletten gepackt.Da kommen so manche Tonnen pro Mitarbeiter zusammen.Meine Frage? Stehen Prämienarbeiter Erholungszeit zur tätigkeitsbedingten Arbeitsermüdung zu. Bei 8-10 Arbeitsstunden und 15min Früh und 30 Mittagspause. Gibt es da nicht noch eine Regel so ähnlich wie pro Std ich sag mal 3min Erholungszeit für Toilett, 1Kaffe oder eine Zigaretrte

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

06.03.2013 um 18:22 Uhr

über 9 Std Arbeit wären nach ArbZG schon mal 45min Pause, die aufgeteilt werden kann.

Außerdem gehören notwendige Toilettengänge nicht zur Pause.

Außerdem solltet Ihr auf die Bestimmungen des ArbZG achten (im Durchschnitt 8 Std/tag .....)

Außerdem könnte der BR eine Arbeitszeitregelung und eine dazu passende Prämienregelung vereinbaren, die die totale Ausbeutung der AN verhindert.

S
Snooker

06.03.2013 um 19:28 Uhr

@gironimo

Sollte mich aber nicht wundern wenn auch bei der Fragestellerin im Betrieb gesgat wird das sie während der Arbeitszeit nicht auf die Toilette durfen. Es ist zwar nicht erlaubt und sogar ein Verstoß gegen das Grundgesetz, aber leider in sehr vielen Lebensmittelketten oder Discountern üblich. Erinnere mich da gerne zurück als ich aufgrund solcher vorkomnisse mal für jemanden einen Aufhebungsvertrag geschrieben hatte. Die Fillialleiterin war hinterher so kleinlaut das sie selbst akzeptierte 220 Überstunden nachträglich auszubezahlen plus Rückwirkend 40 Tage nicht genommenen Urlaub aus den letzten 3 Jahren.

N
niemand

07.03.2013 um 10:06 Uhr

aber eine Zigarette ist nun wirklich keine Erholung. Die solltet ihr gegenüber dem AG nicht anführen.

K
Kulum

07.03.2013 um 11:01 Uhr

Was du suchst, scheint die Verteilzeit zu sein. Einfach mal in eine Suchmaschine deiner Wahl eingeben oder direkt mit REFA in verbindung setzen

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