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Karenztagberechnung

J
jacqueline
Jan 2018 bearbeitet

Brauchte 2 Karenztage wegen eines Infektes. Diese fielen auf Freitag und Samstag. An diesen beiden Tagen hätte ich je 11,5 Stunden Nachtschicht gehabt. Wie wird das denn nun auf dem Stundenabrechnungszettel geschrieben? Die Stunden - so wie ich auf dem Dienstplan eingeteilt war oder pro Arbeitstag 8 Stunden?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

26.01.2013 um 18:58 Uhr

@jacqueline Du brauchst keine Karenztage - die hatte unser aller Helmut (Kohl) mal dauerhaft einführen wollen, sind aber wieder abgeschafft worden. Wenn es keine anderen Regelungen gibt, dann werden die Stunden des Dienstplans angerechnet.

M
mariah

26.01.2013 um 19:31 Uhr

Hallo, das kommt ganz auf die vertraglichen Regelungen an. Habt ihr einen Tarifvertrag? Dann solltest du darin einmal schauen. Bei uns steht sinngemäß drin dass man die reguläre Arbeitszeit anteilig (bei einer 38 Std Woche) mit 7,6 Std. auf das zeitkonto gutgeschrieben bekommt. Mehr gibt es nicht. Außerdem ist es z.B. auch gesetzlich nicht erlaubt steuerfreie Nachtzuschläge auszuzahlen wenn die Nachtarbeit nicht tatsächlich geleistet wurde.

L
leserin

26.01.2013 um 20:56 Uhr

Hier hilft ein Blick ins Entgeltfortzahlungsgesetz §3 ---- http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html und §4 ---- http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html

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