Positionswechsel
Ist ein Wechsel vom Teammitglied zum Teamleiter eine Versetzung?
Community-Antworten (9)
20.12.2012 um 22:06 Uhr
Klar er hat doch nun u.a. auch Personalverantwortung und die fachliche Verantwortung für die Tätigkeiten des Teams
21.12.2012 um 00:12 Uhr
Ja, so sehe ich das auch. aber aus welchem § leite ich das ab? danke:-)
21.12.2012 um 08:04 Uhr
Die Legaldefinition findest du in § 95 Abs.3 BetrVG
21.12.2012 um 10:20 Uhr
Es kommt eben darauf an, ob sich durch Übernahme der Teamleitung die Arbeitsumstände wesentlich ändern. Das kommt auf Eure Teams an und welche Verantwortlichkeiten oder zusätzliche Aufgaben der Leiter hat.
Darum kann die Antwort auf Deine Frage nur lauten "Es kommt darauf an...."
21.12.2012 um 10:26 Uhr
@gironimo
Gut gemeint, aber im Detail daneben.
Ad. 1: JEDE erkennbare Veränderung der Tätigkeit ist eine Versetzung, wenn sie länger als einen Monat dauert, und das ist hier wohl beides der Fall (= Versetzung) Ad. 2: Die Zuweisung von Verantwortung über andere AN ist in jedem Fall eine wesentliche Änderung der Umstände unter der die Arbeit zu leisten ist. (Vorher Befehlsempfänger, jetzt Befehlserteiler)
Insofern wäre das was Du sagst nur relevant, wenn es ein "Titel ohne Mittel" wäre, sprich: Er wird zwar jetzt Teamleiter genannt, macht aber nichts derartiges, sondern arbeitet weiter wie bisher, bekommt seine Anweisungen wie bisher und gibt auch selbst keine Anweisungen oder macht sonstige Tätigkeiten die üblicherweise in den Bereich eines Teamleiters fallen. Und selbst DANN liegt bereits in der Benennung die (glaubhafte) Vermutung, dass es Wille des AG war, ihm Verantwortung zu übertragen.
Insofern würde ich als BR auf MB nach §99 bei Versetzung und Eingruppierung (!) bestehen. Wenn der AG nicht darauf eingeht: §101 BetrVG, soll doch ein anderer entscheiden ob es eine Versetzung ist.
21.12.2012 um 10:27 Uhr
Also Ihr beiden...Ich merke, dass uns wesentliche Informationen fehlen und werde diese erstmal besorgen. Danke schonmal für die Antworten.
21.12.2012 um 10:30 Uhr
Die Personalverantwortung ist geplant und wurde bereits mitgeteilt, allerdings hat uns keiner dazu befragt...das kam mir gleich komisch vor. Es gibt auch jetzt bereits Weisungsbefugnisse hinsichtlich Leitung.
21.12.2012 um 10:49 Uhr
tja - rkoch - solche "Beförderungen" gibt es eben auch. Leiter ehrenhalber quasi. Und da habe ich - allerdings schon lange her - von unseren geschätzten Gerichten auch schon erfahren müssen, dass eben nicht alles eine Versetzung ist.
Allerdings schreibt Frankfurterin ja, dass da nun doch zusätzliche Leitungsaufgaben anstehen. Da würde ich dann einfach mal den AG fragen, wann er denn die Zustimmung des BR zu dieser Maßnahme einzuholen gedenkt.
22.12.2012 um 12:32 Uhr
Das habe ich mir auch als erstes vorgenommen. werde das im neuen Jahr direkt mit den anderen BR Mitgliedern besprechen. Unzureichende Informationen erhalten usw. Von Zustimmung kann da keine Rede sein.