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Arbeitnehmerzuwendung

P
Philanthrop
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Räte! Wir, der BR, haben eine "Vereinbarung" mit einem Frühstücksbrötchendienst geschlossen. Wir haben 10er-Karten ausgehandelt. Wie man das so kennt... Man kauft 10 Brötchen (peu á peu), erhälst jedes Mal ein Stempelchen und das elfte Brötchen ist kostenfrei. Jetzt kommt die Frage... Ist dies eine Arbeitnehmerzuwendung die steuerrechtlich in der Lohnberechnung mit angegeben werden muß?

Danke für die Antworten!

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

24.10.2012 um 13:51 Uhr

Dann müsste ja jeder Einkauf, bei dem der Händler ein Rabatt gewährt, als geldwerter Vorteil gelten.

Ihr kauft doch bei dem Lieferanten ganz normal - als würdet Ihr das Brötchen an der Ecke kaufen - oder? Der Arbeitgeber und das Arbeitsverhältnis sind dabei doch völlig außen vor. Genauso könnte der Brötchenlieferant ja auch seine Brötchen einige Cent billiger machen und keine Stempel verteilen.

O
ohnewissen

24.10.2012 um 13:52 Uhr

Das ist ein Rabatt den Ihr ausgehandelt habt. Genauso wie bei anderen Einkäufen auch. Das hat mit einem geldwerten Vorteil wie beim Mitarbeiterkauf nichts zu tun. Die Rabatte die Ihr woanders aushandelt meldet Ihr doch auch nicht dem FA.

R
rkoch

24.10.2012 um 13:55 Uhr

So als Merkregel: Wie das Wort "Arbeitnehmerzuwendung" doch eigentlich schon sagt, geht es dabei um Zuwendungen, die der AG zuschießt um den AN quasi einen "geldwerten Vorteil" zu gewähren. So lange also der AG keine geldwerten Zuwendungen einsetzt (das wären z.B. auch kostenlos Strom, Gas, Wasser für eine Kantine) um etwas für die AN zu verbilligen, gibt es da nichts was man versteuern könnte.

P
Philanthrop

24.10.2012 um 18:07 Uhr

Danke für Eure Antworten!

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