Pfandflaschen sammlen
Im Betrieb werden seit Jahren Pfandflaschen gesammelt, die der Gast zurückgelassen hat. Die Flaschen sind vom Gast selbst mitgebracht worden und nicht im Betrieb erworben. Die Flaschen landeten sonst im Müll.
Arbeitgeber verlangt nun, dass der Erlös, der bisher unter den sammelnden Kollegen aufgeteilt wurde, in eine Kasse für einen evtl. Betriebsausflug eingezahlt werden soll.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Community-Antworten (14)
22.10.2012 um 18:55 Uhr
das ist nett vom AG
er könnte auch (u.U. sogar fristlos) kündigen, falls jemand meint, er könne im Betrieb etwas "finden" und einfach so behalten bzw. mitnehmen
selbst wenn er dazu die Mülltonnen durchsucht
22.10.2012 um 18:59 Uhr
Ohne in irgendeinem Gesetzeswerk nachgeschlagen zu haben, stellen sich mir folgende Fragen: Hat der AG den Kollegen erlaubt, sich in ihrer Arbeitszeit, die er vermutlich bezahlt, um 'herrenlose' Flaschen zu kümmern? Könnte das Flaschensammeln als Nebenerwerb gesehen werden, für die die Zustimmung des AG erforderlich ist -noch dazu in o.e. Arbeitszeit und auf dem von ihm gepachteten/gekauften/gemieteten Gelände? Könnte es sein, dass ihr mit dem Vorschlag, davon einen Betriebsausflug machen zu dürfen, gut 'bedient' seid?
22.10.2012 um 20:34 Uhr
Die vermeintlich "Herrenlosen" Flaschen gehören erst einmal dem AG. Also, bestimmt der AG was wie damit geschieht, geschehen darf.
Somit Watschenbaum beachten
22.10.2012 um 23:45 Uhr
Die vermeintlich "Herrenlosen" Flaschen gehören erst einmal dem AG ?
Das Stimmt ÜBERHAUPT nicht !!!
Die vermeintlich "Herrenlosen" Flaschen gehören dem Eigentümer(Gast).
Der AG kann gar nicht über fremdes Eigentum entscheiden ... ;-)
Denkt ihr nur weil irgendetwas auf euern Grundstück liegt, gehört es euch ? Nanana, wo sind wir denn hier !!!
22.10.2012 um 23:46 Uhr
Sind denn Alle nur noch AG freundlich ? Ist doch nicht Wahr !!!
22.10.2012 um 23:52 Uhr
@Elisabeth
Lasst die Flaschen mal eine Woche liegen, euer AG wird euch höfflich Bitten sie endlich wegzuräumen ;-)
Wenn nicht lasst den Scheiß liegen ;-) Er kann ja selbst den Müllmann spielen und es in die Kasse für den Betriebsausflug zahlen !!!
22.10.2012 um 23:56 Uhr
Aufgrund der sogenannten Besitzdienerschaft des ArbN, generell der ArbGeb als Finder und nicht der Mitarbeiter gilt.
23.10.2012 um 00:55 Uhr
Eigentümer dieser Pfandflaschen ist und bleibt der Hersteller aber der Umstand, daß der Vorbesitzer diese Sache (Pfandflasche) irgendwo stehen lässt, kann im allgemeinen in diesen Fällen darauf schließen lassen, daß er einem Dritten gestattet, die Sache in seinen Besitz zu bringen
und dann ist eben der AG in seinem Betrieb erstmal "Besitzer", nicht der zufällige oder gezielt suchende AN
Fundrecht greift hier nicht, da das nur bei "verlorenen" Sachen einschlägig wäre
23.10.2012 um 01:06 Uhr
Hassan, deinem Rat zu folgen kann auch den AG veraergern. Dann prueft er wer die Flaschen/ Abfall liegen laesst und teilt dann Abmahnungen aus, ua. weil von den herumliegenden Flaschen eine Unfallgefahr ausgehen kann.
23.10.2012 um 08:59 Uhr
Wenn ich davon ausgehe, dass die Flaschen von Betriebsfremden liegengelassen werden (bei den eigenen Mitarbeitern gäbe es wohl kaum Streit um die Pfandflaschen), wünsche ich ihm viel Spaß beim schreiben von Abmahnungen. Am Besten gleich mit dem Kopierer.
Ich finde den Vorschlag des AG gut. Wir hatten hier mal einen ähnlichen Fall mit Altholz, dass von Mitarbeitern zum feuern verwendet wurde. Der Hof war sauber und zum Schluss wurde die Kasse verfeiert ...
23.10.2012 um 10:32 Uhr
@Hassan: ich weiß nicht, ob ALLE hier AG-freundlich sind. Ich kann nur für mich sprechen und behaupte, dass ich in der Vergangenheit nicht allzu sehr mit der AG-Seite "gekuschelt" habe. Aber: als ich vor vielen Jahren mit dem BetrVG in Kontakt kam, hatte ich bereits die Angewohnheit, ein Buch vorne beginnend zu lesen. Daher bin ich relativ schnell über den 1. Absatz des §2 gestolpert...hätte ich hinten begonnen, wär mir dagegen mit Sicherheit alsbald der 119er ins Auge gesprungen.
Trotz aller Reibereien und trotz manchem Kampf mit dem "Kuschelpartner" bin ich eigentlich permanent froh, dass der Gesetzgeber genau diese Reihenfolge in der Paragrafennummerierung des BetrVG eingehalten hat und somit diese wesentliche und wichtige Regel für unsere tägliche Arbeit quasi in die "Einleitung" geschrieben hat.
Wenn vernünftiger Menschenverstand -wie vielleicht auch in diesem Fall- nicht mehr weiterhilft, habe ich mir zur Angewohnheit gemacht, der Gegenseite UND mir bzw. dem Gremium den o.a. §2 Abs.1 vor Augen zu halten! Glaub mir, das bewirkt beim jeweiligen "Empfänger" wesentlich mehr, als das bockige Beharren auf irgendwelchen Rechten...außerdem schont es die Nerven.
23.10.2012 um 18:21 Uhr
Vor einiger Zeit ist durch alle Medien der "Flaschenbonfall" gelaufen. Kassiererin hatte einen liegengelassenen Flaschenbon an sich selbst ausgezahlt. Fristlose Kündigung da Diebstahl. Also ich find den Vorschlag des AG nicht wirklich verwerflich.
23.10.2012 um 18:37 Uhr
Oha, also wenn schon das Emmely Urteil zitieren, dann aber auch richtig. Der Fall ging ein wenig anders aus.
Edit Evtl meinst du ja auch ein anderes Urteil, soweit ich weiß handelte es sich bei Emmely um 2 Bons und die hatte ihr ihr Filialleiter gegeben.
23.10.2012 um 19:00 Uhr
Es ist doch überhaupt nicht strittig, dass die Flaschen gesammelt werden und ein Pfand dabei anfällt.
Es geht doch um die Frage, was damit geschieht. Und da kann der AG schon verlangen, dass dieser Betrag allen zu Gute kommt. Entstehen dann Verteil- oder Gestaltungsspielräume, wäre der BR wieder in der Mitbetimmung.