Ausgleichszeiraum
Hallo Mitstreiter, meine Frage lautet, wir haben einen Tarifvertrag und eine BV wo ein Ausgleichszeitraum für + und- Stunden von einem halben Kalenderjahr steht. Diese werden dann zum halb- oder end- Jahr bezahlt bzw gelöscht. wie sieht es eurer Meinung nach aus mit der Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ist der BR zu Fragen? Im TV steht außerdem das es erst Mehrarbeit ist wenn nach dem halben Jahr noch Stunden im + sind. Mfg
Community-Antworten (9)
30.09.2012 um 15:47 Uhr
Ueber welchen Tarifvertrag reden wir denn? Ich kenne so auf Anhieb keinen Tarifvertrag wo Zeitguthaben aus Mehrarbeit verfallen oder wie du schreibst gelöscht werden. Das wäre eigentlich ein Verzicht auf tarifliche Leistungen, der unwirksam ist und nicht vom BR vereinbart werden darf. Der ausgleichszeitraum ist okay. Das es erst zum Ende des Ausgleichszeitraum um Mehrarbeit handelt ist fals, du meinst wohl dass dann erst Zuschläge anfallen. So richtig klasse scheint die BV nicht zu sein
30.09.2012 um 16:03 Uhr
@mkfrageneu Wo hat der Fragesteller etwas davon geschrieben, dass Plusstunden verfallen? Die MINUS-Stunden verfallen!
@Fragebär Der BR könnte - je nach Wortlaut der BV - auch weiterhin bzgl. der Mehrarbeit gefragt werden müssen. Ein solcher TV und die BV sind üblich!
30.09.2012 um 16:06 Uhr
das ist die Frage muss der Br gefragt werden es steht nur dreinn das die Stunden bezahlt oder gelöscht werden.
30.09.2012 um 16:08 Uhr
Mehrarbeit unterliegt IMMER der MB. Im Gegenteil eine pauschale Zustimmung als Verzicht auf die MB ist ggf rechtwidrig, so geltende Rechtsprechung. Weiter sofern Gleitzeit gilt, ist es auch dann Mehrarbeit und damit MB wenn der AG das laenger arbeiten fordert. Mehrarbeit kann dzrch Anordnung aber auch durch Duldung entstehen, immer gilt.MB
30.09.2012 um 16:12 Uhr
IM TV steht es ist erst Mehrarbeit wenn es nach dem halben Jahr ein plus gibt.
30.09.2012 um 17:01 Uhr
Was steht im ArbV und im TV betreffend der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit? Welcher TV? Welche Gewerkschaft? Man muss unterscheiden zwischen Mehrarbeit lt. Gesetz/BetrVG/ArbZG und Zuschläge für Mehrarbeit.
Hier ist also der ganz genaue Text des TV wichtig!
01.10.2012 um 11:08 Uhr
Fragebär, Ehrlich gesagt, weiß ich nicht genau, worauf Du hinaus willst. Meinst Du, es könnte gar nicht dazu kommen, dass Mitarbeiter über das Halbjahres-Pluslimit kommen, weil der BR ja eigentlich hätte beteiligt werden müssen?
Dies mag so richtig sein - allerdings ist die Frage, welche "Freiheiten" die BV-Arbeitszeit dem Betriebsgeschehen seinen Lauf ermöglicht. Leider sind Vereinbarungen mit großen Zeitrahmen eher dazu geeignet, dass Mehrarbeit "unbemerkt" abgewickelt wird.
Aber es liegt an BR, genauere Regeln zu schaffen.
01.10.2012 um 12:00 Uhr
Das ist die Frage, muss er denn gefragt werden?!? Der BR hat ja einem Ausgleichszeitraum zugestimmt, stimmt er damit nicht zwangsläufig zu das mehr überstunden gemacht werden.
01.10.2012 um 13:13 Uhr
§87 Abs.1 Ziff.2 + 3 BetrVG
Jeder einzelnen Abweichung muss zugestimmt werden - oder eben nicht zugestimmt werden. Nur weil man der Sache einen Rahmen verpasst hat (den Ausgleichzeitraum), ist der Willkür nicht Tür und Tor geöffnet. Was bisher über die bestehende BV preisgegeben wurde reicht schon gar nicht aus. Übrigens, für die Frage der Mitbestimmung bei Mehrarbeit ist der TV mal erstmal völlig nebensächlich