Erstellt am 29.09.2012 um 20:07 Uhr von Nubbel
ihr seid jetzt keine personengesellschaft mehr, sondern eine kapitalgesellschaft. die haftung ändert sich. steuerrechtlich wird die firma auch anders behandelt.
ich würde jetzt erst mal sagen, dass für die arbeitnehmer alles beim alten bleibt.
wieviele arbeitnehmer habt ihr?
Erstellt am 29.09.2012 um 20:08 Uhr von Paddy
Das ging ja schnell
Danke !!!!!
Erstellt am 30.09.2012 um 13:43 Uhr von Mkfrageneu
Vorsicht, hierbei handelt es sich um einen Betriebsübergang mit teilweise erheblichen Folgen für die Mitarbeiter. Verlust des Tarifvertrages, Verlust der Nachbindung eines Tarifvertrages und letztlich gar Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Lässt euch unbedingt durch eure Gewerkschaft beraten, da dies in Rahmen eines Beitrages kaum möglich ist.
Erstellt am 30.09.2012 um 13:59 Uhr von Kölner
@Mkfrageneu
Nein! Das muss kein BÜ sein, es könnte (in einem sehr unwahrscheinlichen Fall) ein BÜ sein, aber davon steht hier nix.
Was sind das für Antworten?
Erstellt am 30.09.2012 um 14:02 Uhr von Nubbel
mkfrageneu
hier handelt es sich um den wechsel der gesellschaftsform. wo siehst du den betriebsübergang? zumal das bag es komplett anders sieht.