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Einstelllohnpolitik

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blackman
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen , wir im BR eines metallverarbeitenden Betriebes sehen seid geraumer Zeit eine Lohneinstellpolitik unseres GF , gegen die wir uns scheinbar nicht wehren können . Wir sind nicht tariflich gebunden können daher nicht auf §99 Abs.2 Ziff.1 BetrVG zurückgreifen . Die Einstellöhne gestalten sich absolut nach dem Nasenprinzip . Wäre super wenn uns jemand den richtigen Ansatz geben könnte . MfG Blackman

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Community-Antworten (4)

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Betsy

22.05.2012 um 22:56 Uhr

Wie wäre es mit §87 Abs1 Nr10 ?

B
blackman

22.05.2012 um 23:41 Uhr

danke Betsy für die Antwort . Wie können wir als BR ansetzen damit eine Lohngestaltung in einer Art und Weise auf Papier gesetzt werden kann . Nach jetzigem Stand wird die GF mit Direktionsrecht argumentieren . MfG blackman

B
Betsy

23.05.2012 um 00:00 Uhr

Das ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Öffne mal diese Seite (c&p)

http://www.kanzlei-hessling.de/de/downloads/

und dann schau dir das fünfte von oben an. Ich finde es hilfreich.

Dieses Thema würde ich persönlich nur mit einem guten Referenten angehen. ZB als Klausurtagung mit diesem Thema um eine BV zu erarbeiten.

Falls du eine Empfehlung möchtest.......

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Kulum

23.05.2012 um 07:44 Uhr

Betsy

ich nehm eine - wir haben ein ähnliches Problem. Aber jetzt schau ich mir erstmal deinen Link an

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