WLAN im BR-Büro erlaubt
Hallo
Folgendes Problem: 5er BR. Ein Rechner mittels LAN-Kabel am Router angeschlossen. Ab und an bringt das ein oder andere Mitglied sein privates Notebook mit damit alle Schreibarbeiten in kurzer Zeit erledigt werden können oder auch im Internet recherchiert werden kann. Dafür haben wir das WLAN aktiviert und mittels WPA2 verschlüsselt.
Nun meint der AG das wir das nicht dürften. Warum? Keine Antwort. Habe schon gesucht, finde aber keine Rechtsprechung. Was denkt Ihr.
Gruß Dirk
Community-Antworten (12)
10.04.2012 um 21:52 Uhr
Der AG hat Recht!
Er kann die Nutzung bzw. den Anschluss privater Rechner ans Firmennetz untersagen, Virengefahr usw.
Weiter ist es auch rechtlich angreifbar, auf privaten Rechnern BR oder Firmenunterlagen dazu zählen auch BR Protokoll bzw. wie es richtig lautet Niederschriften zu speichern was ja beim schreiben erfolgt. Das Stichwort hier lautet Datenschutz. Wenn betroffene AN davon Kenntnis erhalten, dass ihre_geschützten Daten auf Privatrechnern landen, können diese strafrechtlich gegen den BR / BRM vorgehen.
Der BR hat Anspruch auf einen eigenen Rechner sofern solche im Betrieb üblich sind.
Das Internetsurfen auf diesem Wege kann sofern das private Surfen verboten ist, auch für BRM sehr unangenehme Folgen haben, sofern nicht Seiten aufgerufen werden welche für die Mandatsarbeit notwendig sind. Wenn also ein BRM versucht auf diesem Wege ein Verbot mit entsprechenden Servereinschränkungen/ Sperren zu umgehen.
Der AG kann also hingehen und den Anschluss privater Rechner nicht nur verbieten er kann es auch technisch verhindern. Er braucht ja nur den Web-/Externzugang via Macadressen zu regeln. Also nur bestimmten Rechnern mit bestimmten Macadressen den Zugang erlauben. Das wäre für den AG die einfachste Art. Sein Admin kann dieses ohne Probleme so einrichten
11.04.2012 um 10:55 Uhr
. . . oh je, das war aber mal eine durchweg recht arbeitgeberfreundliche Aussage! Nämlich: wie man per WLAN auf die anderen Rechner ebenfalls Viren einfangen kann, erschließt sich mir technisch nicht so richtig, aber vielleicht bin ich nur ein technisches Osterei ;-) Und die Tatsache, dass man auf seinem privaten Rechner, Notebook usw. ein Schreiben erstellt, heißt ja noch lange nicht, dass man es da auch abspeichert. Bei uns sind im BR-Büro zeitweilig auch 1 Rechner, 2 Notebooks und 1 Tablet-PC im Einsatz. Und davon ist nur der stationäre Rechner das Eigentum der Firma. Bei einem neunköpfigen BR kein Wunder, wenn man effektiv arbeiten möchte. Da wir jedoch kein WLAN im Haus haben, sind die 3 anderen Geräte per ebenfalls privatem mobilen Internetanschluss verbunden. Alternativ könnte man zwecks effektiver Tätigkeit beim Arbeitgeber die entsprechenden Geräte anfordern. Voraussetzung wäre dazu der Nachweis der Erforderlichkeit. Da wir unsere Zeit gern für dringliche BR-Aufgaben nutzen, die privaten Geräte nicht explizit für die BR-Arbeit angeschafft wurden, sonder nur genutzt werden, weil man sie eh bei sich hat, verschwenden wir keine Zeit auf einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber. Also reine Bequemlichkeit. Wäre unsere Ausgangssituation jedoch die gleiche, wie beim Fragesteller, würde ich als erstes mal den Arbeitgeber fragen, wie er zu seinen Informationen kommt und als zweites würde ich mal einen ganzen BR-Tag darauf verschwenden, die Erforderlichkeit für die Bereitstellung mehrerer Computerarbeitsplätze für den BR darzustellen und diese dann einfordern. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Man kann sich natürlich auch auf die "streikbrecher"- Aussage zurückziehen und schön folgsam und brav sein . . .
11.04.2012 um 11:17 Uhr
warum der AG nicht geantwortet hat, weiß ich auch nicht, allerdings würde ich an seiner Stelle sagen, dass IT-Technik der Mitbestimmung unterliegt - in beiden Richtungen.
Ich würde aber die Gelegenheit nutzen und Euren Bedarf an einem leistungsstarken Gerät anmelden (Kosten des BR; § 40 BetrVG).
11.04.2012 um 11:53 Uhr
wölfchen
Sobald ich einen Rechner ans Firmennetzwerk anschließe besteht die Gefahr, dass auf diesem Wege Viren in Firmennetz gelangen könne. Solltest Dich ggf. mit diesem Thema einmal befassen. Denn der WLAN-Zugang erfolgt ja über das Firmennetzwerk, denn auch WLAN fliegt ja nicht nur durch die Luft sondern bedarf eines Netzzuganges. Dieses wird also hier genutzt.
Weiter auch wenn ich ein Schriftstück nur schreibe wird es gespeichert zu mindest temporär.
Es ist nun einmal nicht erlaubt dienstl. Schreiben des BR auf privaten Rechnern zu speichern. Denn es ist dann ja auch nicht sichergestellt, dass nicht unbefugte auf diese dann zugreifen können. Also auch solch welche eben nicht dem Datenschutz als BR verpflichtet sind. Somit besteht hier dann eine Datenschutzverletzung bzw. einer solchen wird Vorschub geleistet. Speichert man Firmendaten/interna/schreiben, kann dieses sogar die Kündigung nach sich ziehen. Wir hatten einen solchen Fall bei einem BRM. Da hat dann nur das gute Zureden der Arbeitsrichters diese Kündigung aufheben können und es gab "nur" eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung für den Fall der Wiederholung.
11.04.2012 um 13:45 Uhr
@ streikbrecher . . . oooch, mit dem Thema WLAN will ich mich nicht unbedingt befassen, Deine Aufklärung reicht mir. Trotzdem würde ich als BR nicht so fix aufgeben sondern, wie oben beschrieben, die Notwendigkeit nachweisen. Und dann gibt es wie immer zwei Möglichkeiten:
- Entweder einen separaten Internetzugang für den BR (dürfte vielleicht der preiswerteste Weg sein)
- erforderliche weitere Computerarbeitsplätze im BR-Büro einrichten (könnte geringfügig teurer werden) Und über das Problem der Datensicherheit im BR-Büro würde ich mir, wie ebenfalls schon erwähnt, ernsthaft Gedanken machen und a) ein Seminar besuchen b) erforderliche Nachschlagewerke bestellen (z.B.: Josef Haverkamp, "Der sichere Betriebsrats-PC", Tipps und Arbeitshilfen für die Praxis) c) überprüfen, woher der Arbeitgeber seine Kenntnisse bezogen hat (Verstoß gegen Datenschutz?)
Man sieht - man kann sich trefflich und prinzipiell streiten und abwarten, wem zuerst die Puste ausgeht . . .
11.04.2012 um 15:57 Uhr
Es ist vor allem ein Unding, dass ein Privatrechner unauthorisiert per WLan in ein Firmennetz eingebunden werden kann. Der AG sollte mal ganz verschärft über diese Sicherheitslücke nachdenken und diese schließen.
Er ist dazu verpflichtet, den Schutz persönlicher Daten zu gewährleisten, was hier ganz offensichtlich nicht der Fall ist > BDSG, TMG
11.04.2012 um 17:10 Uhr
Hallo peanuts,
ob wölfchen das versteht?? ;-)
Wölfchen, wenn BR private Rechner für Mandatsaufgaben nutzen, gibt es viele Möglichkeiten wie dieses bekannt wird. Dem AG und ggf. den AN und dann drohen ggf. sehr unangenehme Folgen. Dann hilft es oftmals auch nicht zu versuchen sich auf Unwissen zu berufen.
Weiter ist es immer wieder sehr interesssant wie BR das Recht verbiegen wenn es um ihre Interessen und Willen geht und wenn der AG solche nur im Ansatz versucht wir gleich laut nach dem ArbG gerufen!!
PS: Puste ausgeht, da wird wohl der AN/BR unterliegen. Siehe hierzu u.a auch den Beitrag dieser Tage über spezielle Anwälte
BR habe hier aber in diesen Fällen eben KEINE Sonderrechte!
11.04.2012 um 17:54 Uhr
. . . hihi, warum denn so aufgeregt? Bist Du vielleicht tatsächlich, so wie es Dein Nick suggeriert, ein echter Streikbrecher? Dann würde mich die Aufregung nicht wundern ;-) Lies Dir doch nochmal ganz in Ruhe und ohne Emotionen meinen obigen Beitrag durch. Und dann zeige mir die gesetzliche Grundlage, auf Grund deren es mir untersagt ist, meine Internet-Recherchen, meine Forenbeiträge usw. von meinem privaten Notebook aus zu betreiben, wenn wir mal die Frage der temporären Speicherung von Schriftentwürfen - wie z.B. das Protokoll beiseite lassen. Unser Schriftführer benutzt jedenfalls regelmäßig sein Notebook für die Erstellung des Textes und speichert diesen anschließend auf dem uns vom Betrieb überlassenen externen Speichermedium. Au Backe - das hätte ich jetzt wohl nicht kundtun sollen? Aber ich kann ruhigen Gewissens behaupten, dass er die temporären Dateien nicht auf seinem Gerät speichert, um es nicht sinnlos mit Daten zu verlangsamen, auf die er eh ständig im BR-Büro Zugriff hat. Außerdem - wenn jemand Böses will, der schafft es auch ohne den Einsatz eigener Technik vor Ort. Du wirst als Computer- und Datenschutzexperte schon wissen, was ich meine. Aber mal eine interessierte Frage: wie der Arbeitgeber an die Information gelangt ist - da lässt Dich wohl Dein Datenschutzinteresse im Stich? Nun ja - Streikbrecher stehen ja bekanntlich auf Arbeitgeberseite . . . ;-)
11.04.2012 um 18:11 Uhr
"meine Forenbeiträge usw. von meinem privaten Notebook aus zu betreiben," ich hoffe nicht, dass du wärend deiner Freistellung als BRM hier Fragen beantwortest - der Arbeitgeber könnte hier meiner Meinung nach zu Recht die notwendige BR Arbeit für euern Betrieb bezweifeln, und dann könnte man wenn man böse ist, ganz schnell bei Arbeitszeitbetrug sein, oder darüber reden... Ein privates Notebook, hat in einem Firmennetzwerk nichts, aber auch gar nichts zu suchen. Das kann der AG wirkungsvoll untersagen! Wurde hier aber schon besprochen. Solltet ohr über eigenen Stick ins Internet gehen (über UTMS z.B.) könnte (je nach eigenart des Betriebes) auch hier ein Verbot des AG rechtsgültig sein!!!
Und nun zum schreiben und speichern usw. Auch hier sehe ich gefahren. Eventuelle Würmer, Trojaner oder sonstige Wiren, könnten durch dieses Speichermedium erst den BR PC und ggf auch das Firmennetzwerk befallen. Also sehe ich auch hier ein absolutes no go!!!
"Aber ich kann ruhigen Gewissens behaupten, dass er die temporären Dateien nicht auf seinem Gerät speichert, um es nicht sinnlos mit Daten zu verlangsamen, " Du glaubst gar nciht, was z.B. Office alles so speichert und dokumentiert... ich wäre ob solcher Äußerungen also durchaus vorsichtig...
Ich verstehe auch nicht, warum man unbedingt mit eigenen Geräten hantieren möchte. Wird es ans Stromnetz angeschlossen, könnte auch das rechtliche Probleme mit sich bringen - Notebooks sind nicht gerade energiesparsam - von der elektischen Anschlußleistung des Büros mal abgesehen. Weiterhin, was passiert, wenn dein privates Gerät einen Defekt hat, eine Sicherung oder der FI kommt und dann was weiß ich nciht für Datenschaden erleidet?
Fragen über Fragen und ich spreche nciht einmal davon, was passieren würde wenn ein Brand enstehen sollte (nicht so weit her geholt wie vielleicht mancher denkt... Hier sehe ich dann sogar Versicherungstechnische Probleme (ggf).
Wie du siehst Wölfchen, Finger von sowas. Habt ihr ein Mehrbedarf, soll der AG die Dinger beschaffen.
Die Geräte die im Betrieb (also auch BR) betrieben werden, müssen nach BGV A3 getestet sein und immer wieder getestet werden - auch das ist wieder so eine Sache...
Also echt vorsicht bitte, mit solchen Beiträgen hier...
11.04.2012 um 21:19 Uhr
Danke schon mal für die ganzen Antworten. Werde ich mir nach der Arbeit mal in Ruhe durchlesen.
Beim kurzen Überfliegen der Antworten habe ich gesehen das ich folgende Info vergessen habe: Der BR-Rechner ist nicht am Firmennetzwerk mit angeschlossen. Wir haben einen eigenen, seperaten DSL Anschluss der T-Com. Auch werden auf den privaten Rechner keine BR-Daten unverschlüsselt gespeichert. Sie sind mittels Truecrypt geschützt.
Gruß Dirk
11.04.2012 um 21:24 Uhr
. . . siehste, und genau das und nichts anderes hatte ich als Empfehlung geschrieben: bei Mehrbedarf diesen nachweisen und vom AG beschaffen lassen :-)
P.S.: Mein Netbook habe ich stets und immer in meiner Tasche, nicht nur im BR-Büro, ist also mein persönliches Risiko und das Ding braucht niemand BGV A3 testen - es läuft nämlich im Akkubetrieb, wie auch der Tablet-PC und das andere Netbook von BR-Kollegen. Und alle angestöpselten Speichermedien werden automatisch vom Betriebsratscomputer von einem professionellen Programm auf Schädlinge getestet . . .
Betreffs des Virenschutzes noch eine kleine Anekdote: Wir hatten auf unserem BR-Computer 2 Jahre lang Internetzugang über den Firmenserver und diesen auch reichlich für Recherchen genutzt. Dann erst fiel jemandem auf, dass wir gar kein Anti-Virus-Programm installiert hatten. Als der Fachmann dieses installierte war ich recht verwundert, dass wir uns noch nichts eingefangen haben, woraufhin er meinte, dass das beste Antivirusprogramm ca. 30 cm vor dem Monitor sitzt. Wie wahr, wie wahr . . . Unser betrieblicher Computerbetreuer und Datenschutzbeauftragter hat uns übrigens diesen Anschluss ohne Virenschutz selbst eingerichtet :-)
P.P.S.: Wir wollen doch mal die Kirche im Dorf lassen: was ist ein Computer anderes, als ein Arbeitsmittel? Er ist keine Ikone und auch kein Drache. Und wenn wir schon Brandgefahren und alles andere bemühen wollen, warum dann nicht noch einen erdbebensicheren Unterstand. Und um das nachfolgende Posting zu beantworten: ich arbeite in einer Branche, für die sich kein Mensch interessiert, nicht mal die "Mitbewerber" weil es nichts geheimnisvolles bei uns gibt, sogar der Jahresabschluss wird im Internet veröffentlicht. Der einzige, der ein Interesse an den BR-Daten haben könnte, ist der Arbeitgeber selbst, um nachzuschauen, wo wir unsere Infos und Tipps her haben. Für den ist nicht mal unser Abstimmungsprotokoll interessant, weil er seinen Spitzel im BR hat. Und MA-Daten sind nicht gespeichert, höchstens die Wählerliste für die BR-Wahl und die ist auf einem externen Speicher. Und ich schätze mal, das sieht bei vielen anderen BRs nicht anders aus. Wie beschrieben - der größte Interessent an unseren Daten wäre höchstens der Arbeitgeber.
11.04.2012 um 21:39 Uhr
wölfchen oh wie geil - ich hacke wo auch immer deinen pc und habe die Zugangsdaten für euren BR ACC... Wie geil ist das denn ;-) Somit hätte ich direkten Zugang auf alle persönlichen Daten eures Betriebes :-D
Sag mal, was sagt eigentlich euer betrieblicher Datenschutzbeauftragter dazu? Ja ich weiß, an den BR kommt er so nciht ohne weiteres ran, aber private Netbooks Talets usw mit in die Firma bringen? Hmmmm, das Firmennetzwerk wie auch immer zu nutzen? Hmmmm ... Ich wäre echt interessiert, wie diese Frage beantwortet wird!!! Und da ein BRM nciht besser behandelt werden darf als jeder andere Mitarbeiter.... HMMMMMMMMMMMMMMMMMM
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