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Unterstützerliste was ist mit neuen Mitarbeitern

C
Coco75
Apr 2022 bearbeitet

Eine dringende Frage. Wie ist das mit den neu eingestellten Mitarbeitern die noch in Probezeit sind. Dürfen diese auf der Unterstützerliste unterschreiben? Es ist überall nur zu lesen dass die Leiharbeiter mindestens drei Monate im Betrieb arbeiten müssen aber nirgends steht was mit den neuen Mitarbeitern in Probezeit ist.

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Community-Antworten (2)

W
wdliss

13.04.2022 um 09:28 Uhr

Unterschriftsberechtigt sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer. Und in §7 BetrVG steht (vor dem Teil mit dem Leiharbeitern) folgendes: "Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben."

E
enigmathika

13.04.2022 um 09:53 Uhr

Die Probezeit ist kein Hinderungsgrund. Die Mitarbeiter:innen sind vom ersten Tag an wahlberechtigt.

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