Einweisungsstunden
Hallo liebe BR Mitglieder,
ich habe da ein problem bei uns ist einer der sein normalen lohn erhält und in diesem objekt ist mit zuschlag dieser zuschlag wird ihm aber nicht bezahlt weil der chef sagte das die einweisungsstunden gennerel nur mit dem Tariflichen Stundenlohn gezahlt werden, die begründung liegt bei dem neuen kunden die stunden nicht bezahlt sondern unsere firma. Sind im wachdienst. Von meiner seite ist die nicht zulässig da normal volles gehalt gezahlt wird wärend der einweisungstunden und wir nichts mit dem kunden zu tun haben. Stimmt dies oder nicht??? Hilfe
Community-Antworten (1)
07.03.2012 um 07:51 Uhr
Das kommt natürlich auf Euer Gehalts- Tarifgefüge an.
Es wäre denkbar, dass Einweisungsstunden nur mit dem Grundtarif bezahlt werden (ggf. bei der Gewerkschaft nachfragen). Die Begründung des AG ist aber auch nicht korrekt. Du hast recht, was der Kunde zahlt und was der AN bekommt können nicht verglichen werden und 1:1 weiter gegeben werden.