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Thermoanzüge

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Leuchtfeuer
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo, gerade in den letzten Wochen war es ja sehr kalt. Mitunter hatten wir hier in unseren schlecht Isolierten, nicht geheißten Hallen bis zu -14 Grad. Ist der Chef in einem solchen Fall verfplichtet Thermoanzüge oder Ähnliches zu stellen? In der Arbeitsstättenverordnung steht nur was von geeigneter Kleidung. Vielen Dank für eure Hilfe. Können wir als Betriebsrat da irgendwas machen? Gruß Peter

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Community-Antworten (3)

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Pappnase

16.02.2012 um 12:52 Uhr

Ist "geeignete Kleidung" nicht Kleidung, die mich bei -14° C warm hält? Dann ist es doch egal ob Thermoanzüge oder was anderes. Der AG hat für geeignete Kleidung zu sorgen! Was sagt die Berufsgenossenschaft? Ist es im Sinne des AG wenn die Kollegen reihenweise krang werden?

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Pappnase

16.02.2012 um 12:55 Uhr

Noch als Nachsatz: § 80 BetrVG Der BR "hat darüber zu wachen, dass gültige Gesetze, Verordnungen... eingehalten werden" Ihr seid sicherlich gefragt, wenn der AG das nicht umsetzten will!

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Lernender

16.02.2012 um 12:59 Uhr

Vorallem ist der BR in der MB nach § 87/7

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