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Mitstimmungrecht

R
Raynal
Jan 2018 bearbeitet

Hallo der vorgezester hat die nachtschicht liste bekkant gegeben aber da ich schon drin sein soll hat er das nicht gemacht und nach seiner meinung entscheidet er wer rein geht wer nicht.meine frage ist ob der BR mitstimmen muss oder soll diese nachtschicht liste weil der hat alle mitarbeiter nicht gleich behandelt also ungerictikeit ist sicher da Mfg raynal

88001

Community-Antworten (1)

G
gironimo

22.01.2012 um 19:02 Uhr

Schichtpläne sind mitbestimmungspflichtig ( § 87 BetrVG).

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