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Gewinnabführung

B
Beärle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen

Bitte um Hilfe bei folgender Frage:

Wir haben seit dem 1. Januar lt. Handelsregistereintrag einen Gewinnabführungsvertrag mit unserer Mutter.

Gibt es durch diese Vertragsart irgentwelche Dinge die wir als Betriebsrat zukünftig beachten müssen und hat der Betriebsrat Einsichtsrecht in diesen Vertrag ???.

Danke für euere Antworten

Grüße Beärle

2.13201

Community-Antworten (1)

K
Kölner

11.01.2012 um 18:49 Uhr

@Beärle Ein Gewinnabführungsvertrag geht automatisch mit einer Verlustübernahme einher. Von daher könnte man sich als BR/WA ein wenig entspannen. Dem Grunde nach ist diese Angelegenheit natürlich etwas heikler: Ein solcher Vertrag wird regelmäßig nicht ohne Hintergedanken geschlossen und man kann sich lässig vorstellen, wie zukünftig die Unternehmenspolitik maßgeblich beeinflusst wird. Das ist nicht zu unterschätzen. Es gibt Firmen, die werden auf diese Art und Weise regelrecht geplündert. Auch ist es nicht selten, dass eine solche Firma mit Investitionen und Verbleib an Kapital zukünftig sehr sparsam agiert. Jeder müde Euro wird mitunter hinterfragt; vor allem dann, wenn Gewinnmargen (noch) nicht erreicht wurden.

Als WA würde ich mir diesen Vertrag zeigen lassen und die Konsequenzen genauestens aufschlüsseln lassen. Das kann ein Anfang sein - mit der Hoffnung, dass es nicht das Ende ist.

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