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Urlaubrechter

Z
Ziver
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe 2 neunzehn jähriger töchter,beide gehen in die schule .habe ich anspruch auf urlaub in der sommerferienzeit

1.05607

Community-Antworten (7)

R
rkoch

17.11.2011 um 14:35 Uhr

Vielleicht....

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Zitat: " die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen". Das ist zwar wieder Gummi, heißt aber i.d.R. das ein kinderloser AN in seinem Urlaubswunsch gegenüber AN mit Kindern in der Ferienzeit zurücktreten muß (denn das ist ein sozialer Gesichtspunkt), wenn der AG nicht beiden Urlaub gewähren KANN.

Aber das gilt schon mal wieder nicht zwischen mehreren AN bei denen "soziale Gesichtspunkte" zu berücksichtigen sind.

Insofern kann man nicht vorbehaltlos mit "JA" antworten. Du HAST einen gewissen höheren Anspruch als andere mit geringerwertigen (wer will das bestimmen?) sozialen Bedürfnissen, aber der ist alles andere als absolut.

P
Petrus

17.11.2011 um 15:14 Uhr

Dem ist allerdings hinzuzufügen, dass der Vorrang zwar für die Ferienzeit, nicht aber speziell für die Sommer-Ferienzeit zu berücksichtigen ist.

K
Kölner

17.11.2011 um 15:41 Uhr

9 und 10 Jahre alt oder 19 Jahre alt?

U
Ulrik

17.11.2011 um 17:20 Uhr

SOrry, aber ein Anspruch auf Urlaub in der Ferienzeit ergibt für Eltern aufgrund von Betreuungssitautionen (IMHO). Ansonten, bei Familien, kann gerne Rücksicht auf die Ferienzeit genommen werden, aber eben nicht auf die Sommerferien.

Einen unbedingten Anspruch sehe ich generell, in diesem Fall im besonderen, nicht.

E
Einmischer

17.11.2011 um 17:34 Uhr

Alles so weit richtig. Nur objektiv gesehen kann ich bei zwei volljährigen Töchtern keine zwingende Betreuungssituation feststellen.

U
Ulrik

17.11.2011 um 17:45 Uhr

@Einmischer Mein Beitrag war auch nicht als ein pro-Fragesteller gemeint :-) Kam wohl anders rüber.

L
Laffo

17.11.2011 um 19:15 Uhr

@Ziver

habt ihr nen BR? Wenn ja, gibt es vielleicht eine BV dazu? Unterliegt euer Gewerbe einem TV, in welchem dies vielleicht geregelt ist? Ansonsten würden mich mal die Ablehnungsgründe des AG interessieren! Die müssten schon zwingend sein!

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