Kandidatur zurückziehen
Eine Frage, ich habe meine Vorschlagsliste soweit fertig. Die Erklärungen von den Kandidaten und die Stüzunterschriften sind alle schon gesammelt. Wir haben unsere Flyer schon in Druck gegeben. Alles super bis jetzt. Bis jetzt ist alles super gelaufen. Heute hat mich ein Kandidat auf meiner Liste informiert dass er auf keinen Fall kandidieren und seine Kandidatur zurückziehen möchte. Die Liste ist noch nicht eingereicht. Spreng dass jetzt meine Liste ? Kann er einfach seine Kandiatur zurück ziehen? Wir haben lange mit ihm gesprochen und ihn drauf hingewiesen dass er einfach nur sein Amt ablehnen kann. Er möchte dass aber nicht… muss ich jetzt nochmal von vorne anfangen?
Community-Antworten (10)
08.03.2022 um 15:50 Uhr
Als Ergänzung, Wir vermuten dass er von seinem Abteilungsleiter unter Druck gesetzt wird.
08.03.2022 um 15:58 Uhr
Es ist nicht vorgesehen, das der Kandidat zurückzieht. Das ginge nur mit Einverständnis von ALLEN auf der Liste.
08.03.2022 um 16:50 Uhr
und alle Stützunterschriften müssten neu gesammelt werden
08.03.2022 um 17:12 Uhr
Nein Heiko, Du musst nicht von vorne anfangen. "Die Kandidatur zurückziehen" ist im Gesetz nicht vorgesehen und damit nicht möglich. Die Möglichkeiten "aus der Nummer wieder raus zu kommen" sind im Gesetz abschließend geregelt: Wahl nicht annehmen, oder auf einer anderen Liste kandidieren und dann auf Anfrage des WV (auf welcher Liste man nun kandidieren will) die andere Liste angeben. Diese Regelung verdeutlicht das ja auch noch mal: Selbst wenn man sich später entscheidet doch lieber auf einer anderen Liste zu kandidieren, wird man deshalb nicht von der ersten Liste gestrichen, sondern muss dann dem WV angeben auf welcher man kandidieren will. Also wer mal unterschrieben hat, der bleibt auf dieser Liste, ohne wenn und aber. Denn wie rtjum ja schon richtig geschrieben hat: "alle Stützunterschriften müssten neu gesammelt werden", wenn sich an der Liste der Kandidaten etwas ändert. Da wäre es doch all zu leicht für AG auf unbequemen Listen einen treuen Gefolgsmann(oder Frau) zu installieren, der dann 5 Minuten vor dem Ende der Einreichungsfrist "seine Kandidatur zurückzieht". Stützunterschriften ungültig, Liste ungültig. Ja gut, Nachfrist usw. aber es wäre ein Leichtes unbequemen Listen erhebliche Probleme zu bereiten.
08.03.2022 um 17:23 Uhr
Ich danke euch sehr! Er meinte dass er jederzeit seine Kandidatur zurückziehen kann weil die Liste ja offiziell noch nicht eingereicht ist. Ihr habt mir sehr geholfen. Danke!!!
09.03.2022 um 14:56 Uhr
§§reiter: Ist es nicht so, dass wenn man auf zwei (oder sogar mehr) Listen kandidiert, man vom WV aufgefordert werden muss, innerhalb von drei Arbeitstagen zu erklären, welche Bewerbung man aufrecht erhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird der Bewerber auf SÄMTLICHEN Listen gestrichen - siehe §6 Abs. (7) BetrVG. Also könnte der betreffende Kollege sich noch auf eine zweite Liste setzten (oder eine eigene zweite machen), sich gegenüber dem WV dann nicht erklären und dann wird er überall gestrichen. Hat den Vorteil, dass er nicht auf den Stimmzetteln erscheint und im Fall seiner Wahl diese nicht ablehnen muss.
09.03.2022 um 15:50 Uhr
@netteannette
Alles richtig, aber auch ein großer Aufwand und eine entsprechende Liste muss das ja erst einmal mitmachen.
09.03.2022 um 18:02 Uhr
@netteannette: Du hast natürlich vollkommen Recht.
09.03.2022 um 18:33 Uhr
Rechtlich wäre dieser Weg möglich, ich halte aber ichts davon, den WV Dinge reparieren zu lassen die jemand anders verbockt hat und damit weitere Fehlermöglichkeiten zu generieren.
Ich will lieber nicht schreiben was ich antworten würde, wenn ein Kandidat von einer anderen Liste auf mich zukäme und fragen würde ob er bei mir auf die Liste kann, damit er sich dann von beiden Listen streichen lassen kann.
Das Sammeln von Stützunterschriften für eine eigene Liste, die man nur macht um von einer anderen Liste heruntergenommen werden zu können würde wohl zu einigen Loriot-würdigen Wortwechseln führen.
Und dann stelle ich mir auch noch folgendes Szenario vor: Der-der-nicht-gewählt-werden-will erstellt seine eigene Liste "Kennwort: ddngww" und sammelt Stützunterschriften. Da die Zeit drängt, die anderen Listen die Unterstützer schon abgegrast haben und auch das Erklären des Vorhabens nervig ist, sammelt ddngww nur die Mindestzahl an Stützunterschriften. Dabei stützt ihn auch ein Kollege der bereits woanders eine Stützunterschrift geleistet hat. Der WV stellt jetzt fest, dass eine doppelte Kandidatur und eine doppelte Stützunterschrift vorliegen. Also wird der Unterstützer vom WV angeschrieben und der erklärt, seine Unterschrift für die erste Liste aufrecht zu erhalten. ddngww wird angeschrieben, welche Kandidatur er aufrecht erhalten will, darauf antwortet er nicht. Der WV schreibt ddngww an, dass durch Streichung einer Stützunterschrift nicht mehr genug Stützunterschriften vorliegen. ddngww schafft es nicht, die fehlende Stützunterschrift fristgerecht zu beschaffen.
Und jetzt darf der WV entscheiden, er nun ddngww auf der anderen Liste belässt (weil keine gültige Liste mit einer zweiten Kandidatur vorliegt) oder ihn dort streicht (weil ja eine zweite Liste mit seiner Kandidatur vorliegt, bei der ein heilbarer Mangel nicht behoben wurde).
Viel Spaß!
10.03.2022 um 11:25 Uhr
Hallo,
Als Ergänzung, Wir vermuten dass er von seinem Abteilungsleiter unter Druck gesetzt wird.
Dann solltet Ihr das ganz nach oben eskalieren und mit rechtlichen Schritten drohen.
Verwandte Themen
Kandidatur zurückziehen - ist das möglich ?
ÄlterIch habe mich bei einer bevorstehenden Listenwahl auf eine Wählliste setzen lassen. Ich möchte nun meine Kandidatur zurückziehen. Was muß ich beachten ? Ist dies möglich ?
Wer erstellt die Wahlliste und kann ein Kandidat seine Kandidatur von der Liste zurückziehen ?
ÄlterWer erstellt eigentlich die Wahliste der Kandidaten wenn es nur eine Liste also eine Persönlichkeitswahl gibt ? Ist das die Aufgabe des Wahlvorstandes oder kann das auch der existierende BR machen un
Druck ausüben - was wenn die Gewerkschaft psychischen Druck auf Kandidaten einer anderen Liste ausübt, damit die Ihre Kandidatur zurückziehen?
ÄlterWas ist, wenn eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft, aufgestellte Mitarbeiter einer anderen Liste entsprechend angeht, dass diese dann aus "psychischen Druck" am letzten Einreichungstag, ihre Kandid
Kandidatur nach Einreichung einer gültigen Liste zurückziehen?
Älternach einreichung einer gültigen liste mit 7 kandidaten (7 betriebsräte sind zu wählen) möchte einer der kandidaten seine kandidatur zurückziehen. ist das rechtlich möglich? wenn ja, muß der wahl
Kandidatur zurückziehen nach Bekanntgabe - Wie müssen wir jetzt als Wahlvorstand vorgehen?
ÄlterHallo zusammen ich bin in unserem Betrieb in Wahlvorstand! Der Betriebsratswahl findet am 04.03.2008 statt! Es sind insgesamt neun Betriebsratssitze zu vergeben, davon drei Frauen! Wir haben die