Betriebsvereinbarungsverhandlungen
Hallo wir haben seid 1999 eine freiwillige Betriebsvereinbarung wo auch das Gehalt geregelt ist. Wir hatten 2009 einen Betriebsübergang gehabt und dann wurden unsere Betriebsvereinbarungen auch gleich gekündigt und verhandeln seid dem Tage mit der Geschäftsführung über eine neue Betriebsvereinbarung. Nun meine Frage da wir die ganze zeit den Lohn in der BV stehen hatten will er die nun nicht mehr und hat jetzt den §77 abs3 BetrVg gezogen. Ist das Rechtens das der Betriebsrat jetzt nicht mehr mit über Gehalt mit der Geschäftsführung verhandeln darf? Weil gehalt nicht in eine Betriebsvereinbarung sein darf.
Community-Antworten (10)
18.08.2011 um 11:59 Uhr
Ist das Rechtens das der Betriebsrat jetzt nicht mehr mit über Gehalt mit der Geschäftsführung verhandeln darf?
Tja, wo er Recht hat, hat er Recht......
Allerdings ist die Sache für den AG dann doch nicht so einfach wie es nach dieser Aussage scheint......
Zwar ist der Betriebsrat tatsächlich nicht befugt über Löhne zu verhandeln (das ist den Tarifvertragsparteien vorbehalten) und eine BV (als solche) unwirksam, aber so lange diese BESSERE Löhne als einzelvertraglich vereinbart vorsieht und der AG (obwohl er dazu nach §77 (4) i.v.m. §77 (3) BetrVG nicht gezwungen werden kann) diese höheren Lohne FREIWILLIG zahlt, so entsteht ein Vertrag zu Gunsten (!) Dritter, sprich der AN. Der AG hat sich dann an diesen Vertrag gebunden. Ob er diese unwirksame BV kündigt oder nicht ist irellevant, von den auf diese Art vereinbarten Löhnen kommt er nicht mehr weg, außer durch Änderungskündigung oder einvernehmliche Vertragsänderung. Insofern hilft ihm dieser Verweis auf §77 (3) BetrVG auch nicht weiter, außer das ihr aufhören könnt zu verhandeln.....
Er kann aber eben auch nicht dazu gezwungen werden eine erneute Erhöhung dieser Löhne per Vertrag zu Gunsten Dritter mit dem BR abzuschließen. Etwas derartiges kann nur die Gewerkschaft verlangen. Ob sie damit durchkommt ---> Arbeitskampf.
BTW: Dies bezieht sich nur auf die HÖHE der Löhne. So weit diese an ein "Eingruppierungsschema" gebunden sind, ist dieses Schema außerhalb des Geltungsbereichs durchaus als BV verhandelbar (sprich die Zuordnung Entgeltgruppe zu z.B. einem Aufgabengebiet.
18.08.2011 um 12:11 Uhr
Vielen Dank für die Antwort also heißt es das die alte BV Gehalt schon seid anfang an unwirksam war? Also es ist jetzt so wir haben jetzt eine 38 h woche und sollen ab Januar 40 H bekommen wo wir mindestens die stunden bezahlt bekommen und wenn nicht sogar ein paar mark mehr. Also heißt es auf Deutsch gehalt sollte nie in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein? Weil es wird auch in zukunft nur eine BV bei uns geben und kein Tarifvertrag.
18.08.2011 um 13:23 Uhr
"Weil es wird auch in zukunft nur eine BV bei uns geben und kein Tarifvertrag."
eine solche BV ist in meinen Augen das Papier nicht wert auf dem es steht. Der BR ist nicht derjenige in Deutschland der Löhne verhandeln sollte.
Daher:
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Klären ob die unwirksame BV nmicht in eine Gesamtzusage umgedeutet werden kann. Dadurch entstehen die von rkoch beschriebenen INDIVIDUALrechtlichen Ansprüche. Die MA müssen also einzeln gegen den AG diese Ansprüche durchsetzen. Das kann der BR nicht machen
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Sich im Betrieb gewerkschaftlich organisieren und die Gewerkschaft flott machen, damit diese einen Haus_TV mit dem AG verhandelt
18.08.2011 um 15:20 Uhr
Dazu das BAG Urteil zu diesem Thema vom 24.01.1996 - 1 AZR 597_95
"..... 2. Die Erklärung des Arbeitgebers, die zu einer nichtigen Betriebsvereinbarung geführt hat, kann ausnahmsweise in ein entsprechendes Vertragsangebot an die Arbeitnehmer umgedeutet werden, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, daß der Arbeitgeber sich unabhängig von der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsform binden wollte. Dieses Angebot können die Arbeitnehmer annehmen, ohne daß es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung bedarf (§ 151 BGB)."
18.08.2011 um 15:22 Uhr
Also heißt es auf Deutsch: Gehalt sollte nie in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein?
Exakt. Ich werde Dir auch die Gründe nennen:
Lohnerhöhungen, die der AG FREIWILLIG zahlen will braucht er mit niemandem abzusprechen. Will er keine Lohnerhöhungen zahlen oder eben nicht so viel wie sich die Belegschaft wünscht, dann tut er es nicht, außer man kann ihn dazu zwingen! Zwingen wiederum bedeutet aber, ihn unter Druck zu setzen.
Nachdem Betriebsräten ALLE Maßnahmen des Arbeitskampfes (Streik, etc.) untersagt sind (vgl. §74 (2) BetrVG), und Gehälter (schon wegen des Tarivorbehalts §77 (3) BetrVG) nicht einigungsstellenfähig sind, hat der BR KEINERLEI Druckmittel. Insofern von "Verhandlungen" zu sprechen ist faktisch eine Farce. Entweder enden diese Verhandlungen mit der Lohnerhöhung die der AG ohnehin zahlen wollte, oder (was wahrscheinlicher ist) der AG feilscht mit dem BR um die Höhe und geht mit seinem Angebot langsam nach oben bis der BR sagt "Einverstanden", wobei er (da er ohnehin nie über das von ihm selbst gewählte Limit gehen würde) IMMER niedriger davon kommt als das was er gesagt hätte wäre kein BR beteiligt gewesen. Beide Seiten stellen sich stolz über das "Ergebnis" vor die Belegschaft und der AG lacht sich ins Fäustchen weil er so billig davon gekommen ist - und die Belegschaft "glaubt" auch noch etwas erreicht zu haben....
Selbst WENN der Betriebsrat zu Arbeitskämpfen aufrufen dürfte, wird dieser, allein schon deshalb weil die AN nicht auf Einkommen verzichten können (wollen) und der BR (im Gegensatz zur GEW die das aus ihren Beiträgen finanziert) keine Streikgelder zahlen kann, damit kaum irgendetwas erreichen. Selbes gilt ja auch für die Gewerkschaft in Unternehmen mit geringem Organisationsgrad.....
18.08.2011 um 16:26 Uhr
Vielen Dank für die Antworten, welche chance hat ein betrieb wenn unsere 130 mitarbeiter in die gewerkschaft gehen würden und die dann einen tarif durchboxen würden?
Ist die Chance hoch oder gering?
18.08.2011 um 18:05 Uhr
Ist die Chance hoch oder gering?
Darauf läßt sich so leider nicht antworten, da das von einer Masse von Faktoren abhängt.
Grundsätzlich: Die Chance irgendeine Verbesserung zu erreichen würde in dem Fall bei annähernd 100% liegen. Zumindest die allgemeinverbindliche Festschreibung der besten aktuelle geltenden Bedingungen für alle AN (so es da bislang Differenzen gibt, z.B. beim Urlaub) und 1 oder 2 % Lohnerhöhung und/oder 1 oder 2 Urlaubstage mehr (wenn ihr aktuell nur den Mindesturlaub nach BUrlG bekommt) sind immer drin. Riesensprünge sind allerdings in den seltensten Fällen zu erwarten.
Vollkommen in die Hose gehen kann es eigentlich nur, wenn der AG selbst kein Interesse daran hat den Betrieb zu halten und ihn lieber Dicht macht als einen TV abzuschließen.
Auch die Gewerkschaft muss bezogen auf ihre Forderungen die wirtschaftliche Belastbarkeit der Firma einbeziehen. Allein daraus ergibt sich, das das ganze eh' nicht von heut auf morgen realisierbar ist. Sofern aber tatsächlich alle AN an einem Strang ziehen und geschlossen in die Gewerkschaft gehen müsste es schon mit dem Teufel zugehen wenn man nicht Zug um Zug ein paar Verbesserungen oder gar über kurz oder lang den Beitritt zum Flächentarifvertrag (dann hätte der AG Streiks nicht mehr so massiv zu fürchten) erreichen sollte.
Tip: Mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen und die Möglichkeiten ausloten. Hilfreich dabei wenn man ein paar Bilanzen z.B. von www.ebundesanzeiger.de zur Hand hat. Daraus läßt sich recht gut ersehen, wie viel der AG an Lohnzuwächsen verkraften könnte ohne vor die Hunde zu gehen. Die Gewerkschaft kann dann konkreter sagen ob etwas, und wenn dann was geht.
18.08.2011 um 22:07 Uhr
Also die sachlage ist so wir haben im moment die 38 h woche und bekommen gehalt x und 30 tage urlaub und ab 1.1 2012 bekommen wir 40 h woche und es wird bei uns nur das gehalt auf 40 aufgerechnet und unsere 30 tage urlaub behalten wir. wir sind eine altenheim das man nicht so schnell schliessen kann, aber wenn man bei verdi anrufen tut bekommt man doch keine antwort wenn man kein mitglied ist wie soll ich denen es dann denen beibringen was wir für probleme haben und ihm fragen wie die chancen stehen?
19.08.2011 um 10:13 Uhr
wenn man kein mitglied ist wie soll ich denen es dann denen beibringen was wir für probleme haben und ihm fragen wie die chancen stehen?
Du gibst Dir die Antwort selbst: Ein Mitglied hinschicken - oder eben selbst beitreten. Klingt doof, aber auch die Gewerkschaften leiden wegen Geldmangel und Personalmangel und können sich nicht um Hinz und Kunz kümmern - um Mitglieder hingegen schon, dafür sind sie da.....
ab 1.1 2012 bekommen wir 40 h woche und es wird bei uns nur das gehalt auf 40 aufgerechnet und unsere 30 tage urlaub behalten wir.
Nun, die Erhöhung auf die 40h-Woche geht natürlich nur mit einer Vertragsänderung. Wer da nicht damit einverstanden ist, dem muß der AG eine Änderungskündigung geben oder es bei den 38h belassen. BTW: Auch DAS ist etwas was der BR nicht per BV regeln kann... Das das Gehalt dann "nur" auf 40h hochgerechnet wird ist dagegen normal. BTW: Das ihr 30 Tage Urlaub habt ist doch schon ein ziemliches Zugeständnis. Ich vermute ihr wart irgendwann einmal tarifgebunden oder zumindest hat sich Euer AG irgendwann einmal an Tarif angelehnt. Steht nicht etwa in Euren Verträgen irgendein Verweis auf TV?
19.08.2011 um 16:17 Uhr
Hallo nein in unseren Verträgen steht nur drin es gilt die aktuelle Betriebsvereinbarung da wo die Jahre immer alles drin stand kein verweis auf TV. Na da werde ich mal selber in die Gewerkschaft eintretten und dann dort mal vorsprechen.