Bonusveränderung
bei uns bekommen die Mitarbeiter eine monatlichen Bonus der leistungsbezogen ausfällt. Monatlich unterzeichnet der MA das dieses eine einmalige Zahlung ist und jederzeit eingestellt werden kann. Nun will der AG die Höhe verändern. Darf er das ohne Zustimmung??
Community-Antworten (5)
03.08.2011 um 15:30 Uhr
@Jonathan Wessen Zustimmung meinst Du?
03.08.2011 um 15:52 Uhr
na die Zustimmung des BR
03.08.2011 um 15:59 Uhr
Darüber habt ihr keine Mitbestimmung, aber ihr hättet eine bei den Kriterien der Verteilung.
04.08.2011 um 09:46 Uhr
und was ist mit diesem § 87.1 BetrVG
- Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren;
04.08.2011 um 10:36 Uhr
jonathan,
warum gibst Du Dir die Antwort selbst?
Natürlich hast Du unter gewissen Voraussetzungen vollkommen recht. Die Ausnahmen von dieser Regel können wir nicht beurteilen, dazu hast Du uns zu wenig Information zukommen lassen. Insbesondere würde das ganze hier den Rahmen sprengen!
Aber nur so viel:
- Der BR hat nach §87 (1) Nr. 10 ein erzwingbares MBR zu den ENTGELGRUNDSÄTZEN, d.h. ob ein Festgehalt, bzw. nach Akkord, Prämie, Zielvereinbarung, etc. gezahlt wird. Letzteres allerdings nur, so weit der AG kollektiv eine leistungsabhängige Lohnzahlung überhaupt vorsieht.
- Es muß sich tatsächlich um VERTRAGLICH vereinbarte Leistungsbezahlung handeln, nicht aber um freiwillige Zahlungen. Freiwillige Zahlungen kann der AG in der Höhe dotieren wie er will, die Verteilung derselben erfolgt aber unter MB des BR nach §87 (1) Nr. 10 bzw. so weit der AG einen UNMITTELBAREN Leistungsbezug (im Sinne von Menge/Qualität der Arbeit) will nach Nr. 11.
- Bei der MB nach Nr. 11 muß es sich i.d.R. um einen nach Refa o.ä. berechenbaren Leistungsbezug (Geldfaktoren!) handeln. Dabei hat der BR nach Nr. 10 darauf schon erheblichen Einfluss.
Aber am Ende hängt das MBR von der konkreten Situation ab. Ich empfehle auf jeden Fall ein Seminar zum Thema Lohngestaltung.