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Betriebsratspflicht

T
Thielchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo in die Runde, Meine Frage: wir hatten bis vor 5 Monaten einen Betriebsrat, 2 Mitglieder haben sich beruflich verändert und das 3 Mitglied wollte nicht mehr und ist zurükgetreten. Nun wollte keiner mehr den Betriebsrat angehören. Müssen wir nun weiterhin einen Betriebrat haben oder geht es auch ohne. ? Unser Betrieb hat ca. 25 MA und wir aben keinerlei Probleme mit dem AG. Danke für die Antwort

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Community-Antworten (5)

W
wahlvst

08.07.2011 um 14:44 Uhr

Ist die Gründung eines Betriebsrats Pflicht? Nein, die Gründung eines Betriebsrates ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Zwar ist die Mehrzahl der deutschen Beschäftigten durch Betriebsräte vertreten, es gibt aber nur in knapp der Hälfte aller Betriebe einen Betriebsrat, vor allem in größeren Betrieben. Ohne Betriebsrat können Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht wahrgenommen werden.

http://www.arbeitnehmerkammer.de/mitbestimmung/haeufig-gestellte-fragen/grndung-eines-betriebsrats/gruendung-eines-betriebsrats.html#181

Aber, ohne Betriebsrat gibt es bestimmte Rechte auch nicht. Dieses kann ganz besonders wenn es dann mal zu Kündigungen kommt zum Nachteil für die Beschäftigten führen. Dieser Zustand kann morgen schon gegeben sein, auch wenn man es heute noch nicht vermutet. Denn alleine plötzliche wirtschaftliche Schwierigkeiten können diesen herbeiführen

R
rkoch

08.07.2011 um 15:30 Uhr

Nein, die Gründung eines Betriebsrates ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Das wüsst ich aber :-)....

Vom Wortlaut des §1 BetrVG her IST die Bildung eines BR vorgeschrieben:

In Betrieben (...) werden Betriebsräte gewählt.

werden/wird ist ein der rechtlichen MUSS-Formen. Da dieser § allerdings nicht strafbewehrt ist gibt es rechtlich keine Durchsetzungsmöglichkeit, ergo: Eigentlich muß, aber wenn nicht macht auch nichts.

Das wird eben auch deutlich daraus was passiert wenn es einmal einen BR gegeben hat:

Dann HAT der Betriebsrat (sogar dann wenn alle BRM zurückgetreten sind) die PFLICHT dafür zu sorgen das bei Eintreten der entsprechenden Umstände ein Wahlvorstand eingesetzt wird. Bleibt er untätig setzt das Arbeitsgericht (auf Antrag) einen ein. Damit soll sichergestellt werden, das ein einmal bestehender BR nicht mehr aufgelöst wird um die Pflicht aus §1 sicherzustellen. Es gehört also schon viel Untätigkeit der AN dazu einen einmal bestehenden BR aufzulösen.

Demnach @Thielchen

In dem Moment in dem sich 2 der BRM "beruflich verändert hatten" (was wohl heißen soll sie gehören Eurem Betrieb nicht mehr an), hatte das verbleibende BRM die PFLICHT, unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen (§16 BetrVG i.v.m. §13 (2) 2. BetrVG). Nachdem dieses BRM jetzt zurückgetreten ist, so gilt das im Sinne des Gesetzes als Rücktritt des gesamten Betriebsrates, damit ist dieses BRM nach §22 BetrVG so lange verpflichtet weiterhin als Betriebsrat sein Amt auszuführen bis ein neuer Betriebsrat gewählt ist! Natürlich hat er immer noch die Pflicht einen Wahlvorstand einzusetzen.

So weit die rechtliche Lage.... Wenn allerdings dieses BRM nicht aktiv wird und auch keiner der anderen AN oder eine Gewerkschaft einen Antrag ans Arbeitsgericht stellt, dann wird dieses verbleibende "geschäftsführende" BRM mit Ablauf der Amtszeit aus dem Amt scheiden und dann gibt es tatsächlich keinen BR mehr.

Interessant sind eigentlich die Folgen für den AG wenn dieses BRM sein Amt nicht mehr ausführt.... Er muß dieses BRM immer noch mit allen notwendigen Informationen bombardieren, er darf eigentlich z.B Überstunden nicht mehr anordnen ohne die Einigungsstelle anzurufen, usw. Wenn er glaubt das das BRM nicht mehr im Amt ist (was nicht stimmt) und das BRM demzufolge nicht bei Kündigungen beteiligt sind alle Kündigungen die er ausspricht nichtig.... Der Zustand endet erst, wenn die Amtszeit des BRM abgelaufen ist, also i.d.R. 4 Jahre nach der Wahl.

W
wahlvst

08.07.2011 um 15:42 Uhr

rkoch

Ja, der Br der zurücktritt hat einen Wahlvorstand einzusetzen, sofern sich hier AN finden. Denn zwingen kann selbst das ArbG keinen. Auch muss keiner kandidieren.

In Betrieben welche noch nie einen BR hatten muss auch kein AN eine Wahl einleiten. Somit ist die Aussage der ARBEITNEHMERKAMMER nicht falsch.

Es wird keiner entlassen oder bestraft wenn sie keine BR wählen.

Auch wenn der eine Verbliebene nicht handelt droht ihm keine wirkliche Strafe, denn das Schlimmste wäre ein §23 Verfahren. Doch wer leitet es ein und was könnten hier die Folgen sein.

Aber ja, der AG könnte Probleme haben. Doch ich würde gerne einmal eine Klage erleben, wenn in einem solchen Fall alle AN sagen, nein wir wollen keinen BR und sich auch keiner für den WV oder ein Mandat zur Verfügungstellt. Dann können auch Richter letztlich nicht machen, da es KEINEN Zwangs-BR gibt. Auch glaube ich nicht, dass Kündigungen nichtig werden, Denn Der AG gibt die Vorgänge an das eine verbliebenen BRM und der handelt nicht und somit wäre dann Fristablauf.

Die SAP hatte sehr viele Jahre lanng nie eine BR, mit genau der gleichen begründung wie hier von Thielchen.

Sie merkten dann erst bei Problemen, dass es ein Fehler war und nun haben sie einen. Doch sie haben großes Lehrgeld gezahlt damals beim Erlangen dieser Erkenntnis.

Also, wenn alle AN nein sagen, bleibt es beim BR-losen Betrieb auch wenn ich es für falsch empfinde, so zu denken.

R
rkoch

08.07.2011 um 18:13 Uhr

@Wahlvst

Nicht das wir aneinander vorbei reden: Ich bin 100% Deiner Meinung. Nur rein rechtlich (nicht mehr und nicht weniger) ist eben vom Wortlaut her die Bildung eines BR eine Pflicht (kann man auch in den Kommentierungen so nachlesen). Aber wie Du vollkommen korrekt sagst und wie ich mit meinem Nachsatz oben sagen wollte: Wenn keiner gebildet wird, dann eben nicht. Und das ebenfalls dem verbliebenen BRM nix passieren kann, und das kein BR gewählt wird wenn sich keine Kandidaten finden, und, und, und. Mehr habe ich auch nicht sagen wollen (und ich denke habe ich auch gesagt)..... Aber ich wollte mit dem Hinweis auf die PFLICHT eine WV einzusetzen und dem Seitenhieb auf die Mitbestimmung/Kündigungen Thielchen die Begründung geben WARUM sie auf jeden Fall diese Chance nutzen sollten....

@Thielchen

Nochmal in klaren Worten:

Überlegt es Euch wirklich sehr, sehr gut ob ihr diese Chance verstreichen lassen wollt. Besser ein BR der nichts tut weil alles super läuft, der aber eingreifen kann WENN es eben mal NICHT gut läuft, als kein BR. Denn wenn der Laden brennt, ist es zu spät um noch schnell einen BR ins Amt zu bringen! Die Wahl an sich ist zwar schnell über die Bühne gebracht (aber für Kündigungen i.d.R. nicht schnell genug), aber erstens findet sich in so einer Situation oft kein Kandidat mehr und selbst wenn, dann kann der arme Kerl sich so schnell nicht in die Rolle des BR finden, schon weil er keine Chance mehr hat schnell noch das fehlende Wissen zu erwerben um noch irgendwie eingreifen zu könne.

Bitte, lasst Euren BR nicht sterben! Setzt einen Wahlvorstand ein, wählt einen BR, auch wenn sich nur ein Kandidat findet. Der geht wenigstens auf die Grundschulungen - und ansonsten kann er sich raushalten so lange der Laden läuft. Und in drei Jahren bestätigt ihr ihn halt in seinem Amt, usw. Aber WENN ihr ihn braucht, dann ist er da!

W
wahlvst

08.07.2011 um 19:00 Uhr

rkoch

OK, nun passt es!! ;-))

Aber auch der Gesetztext ist in meinen Augen nicht ganz OK oder klar.

§ 1 Errichtung von Betriebsräten (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.

Um es klar und sauber zu haben. Sollte/müsste es lauten: ....sind, können Betriebsräte gewählt werden.

Denn dann wäre es klarer. Denn so kann man den Text so lesen, müssen wählen. Also ein Zwang dass BR gewählt werden müssen. Doch dann müsste es ja auch im Gesetz stehen, wer hier in der Verantwortung ist. Also wer die Pflicht zur Einleitung der Wahl hat. Weiter müssten/sollten Regelungen gegeben sein, was die Folge bei Nichthandlen ist.

Über die Vernunft und den positiven Sinn der Wahl sind wir uns ja einig. Auch stimme ich Dir voll zu, lieber zu Zeiten wo alles optimal läuft einen nicht si aktiven BR wie gar kein BR, denn wie Du richtig scheibst kann man diesen dann "wecken" wenn es Probleme gibt.

Doch BR ist immer nur das eine. Das Andere ist die Unterstützung und den Rückhalt bei den AN. Doch gerade AN welche hier denken, brauchen keinen BR oder diese nicht unterstüzen sind die welche bei Problemen als erste und lauteste schreien. Ebenso das Thema, BR ja aber ohne mich.

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