Mehrarbeitsabbau
Hallo an Alle,
unser GL hat die Teamleiter aufgefordert, selber und bei den Mitarbeitern bis Ende Juni alles Mehrarbeitsstunden abzubauen. Diese Info bekam ich heute im Urlaub. Nun sind einige Mitarbeiter ein wenig angesäuert, dass die Einsatzpläne quasi zu Notbesetzungen werden und die Mitarbeiter teilweise so eingeteilt werden, dass sie 3 - 4 Stunden nur arbeiten müssen oder einen zusätzlichen freien Tag machen müssen. Nun meine Frage:
Muss der jeweilige Mitarbeiter dem Überstundenabbau in dieser Form zustimmen? Ohne dass er gefragt wird. Und inwieweit kann da der BR was machen? Und wenn das so in Ordnung ist, müsste es doch dann für alles Mitarbeiter mit Überstunden gelten, oder etwas nicht?
Da ich noch nicht lange im BR bin, möchte ich da auch nichts falsch machen und bin dankbar über jede Antwort.
Gruß SabineBr
Community-Antworten (3)
17.06.2011 um 10:42 Uhr
JEDE Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates nach §87 (1) Nr. 3.
Der AUFBAU der Mehrarbeitsstunden konnte ja nur mit Zustimmung des Betriebsrates erfolgen. Der BR hatte also bereits an dieser Stelle die "Macht" die Genehmigung der Mehrarbeit unter Bedingungen zum Abbau dieser Stunden zu stellen, z.B. das der Abbau nicht vom Arbeitgeber angeordnet werden darf (vorausgesetzt es gibt keinen TV der diesen Umstand zwingend regelt).
So weit das nicht gemacht wurde (ist wohl so) bleibt dem BR jetzt immer noch die Möglichkeit den ABBAU dieser Mehrarbeitsstunden , d.h. die VERKÜRZUNG der betriebsübliche AZ unter seine MB zu stellen. So weit der Abbau im gegenseitigen Einvernehmen zwischen AG und AN passiert wird der BR i.d.R. seine Beteiligungsrechte nicht wahrnehmen, aber hier würde ich diese definitiv einfordern. Gerne wird der AG argumentieren das der BR hier nicht in der MB ist, aber dem ist eben nicht so! Genau so wie der BR bei der Verlängerung der AZ Einzelner in der MB ist, da diese längere AZ Auswirkungen auf die restlichen AN haben könnte (kollektiver Bezug), ist es bei der Verkürzung nicht anders sondern sogar noch relevanter. Schließlich bedeutet die Verkürzung der AZ Einzelner i.d.R. eine Mehrbelastung für die Verbliebenen MA.
18.06.2011 um 13:20 Uhr
@rkoch, ... und wie sieht es aus, wenn die MA des TE bzw. dessen Betrieb Arbeitszeitkonten haben? Darübers pricht TE nämlich garnicht, vielleicht gibt es AZK, vielleicht auch nicht ;)
20.06.2011 um 11:36 Uhr
WENN es welche gäbe, dann hätte der BR bei den Regelungen zu deren Anwendung mitbestimmen müssen, so weit sich diese nicht aus TV ergeben. Also müsste er die Regeln eigentlich selbst am besten kennen.....
Ich gehe deshalb eher davon aus, das der AG hier sein eigenes Süppchen kocht, aber grundsätzlich hast Du natürlich recht.