Klimatisierung
Wir sind ein Filialunternehmen und in den Filialen wird es, bedingt durch das Wetter, sehr warm. Wir haben Shops, in denen wird es zwischen 35 und 45 Grad warm. Es gibt leider keine Klimatisierung und der AG schafft auch keine Abhilfe. Gibt es eine gesetzliche Bestimmung in der klar definiert wird, welche Temperaturen zumutbar für den MA aber auch für die Kunden sind?
Community-Antworten (6)
15.06.2011 um 11:37 Uhr
15.06.2011 um 14:21 Uhr
Hallo, schau doch mal hier http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/1108456/publicationFile/89166/ASR-A3-5.pdf
Ab 35 Grad ist definitiv Schluß.
Der Betriebsrat fordert den Arbeitgeber bei nicht Einhaltung der Richtlinien auf die Arbeitnehmer nach Hause zu schicken. Weitere Maßnahmen: Hinzuziehung der Arbeitsicherheitsfachkraft Information der Berufsgenossenschaft
15.06.2011 um 14:30 Uhr
Die kunden gehen dich nichts an, oder wählen die bei euch mit? Mundwerker ich finde es erschreckend in welche schwierigkeiten du die kollegen immer bringst. Werde doch lieber intendant am theater. Niemand wo nimmst du diese absoluten zahlen her? Altes arbeitsschutzgesetz?
15.06.2011 um 15:05 Uhr
@Mundwerker,
hehehe, jo, anders lernen die AG eben nicht. Manche vergessen das Sie Menschen beschäftigen und das Regeln dabei gibt. Da diese aber dieses vergessen, finde ich Deine Idee spitze!
@Niemand,
Du hast leicht reden, Du hast vermutlich ein vollklimatisiertes Büro. Es gibt aber Menschen die In Arbeitstätten arbeiten müssen, wo gerade im Sommer weit über 30 und sogar bis über 40 Grad Hitze herrschen und dem AG ziemlich knapp am A vorbei gehen.
15.06.2011 um 15:18 Uhr
Mundwerker du räst zur vergesslichkeit, kreislaufkollaps und sonstigem blödsinn. Anstatt den betriebsräten hier mit gesetzen ein werkzeug an die hand zu geben, schickst du die arbeinehmer mit schauspielerischem talent in die erste reihe. Was soll daran brauchbar sein?
15.06.2011 um 15:26 Uhr
Hat denn hier sich keiner die Mühe gemacht die Arbeitsschutzrichtlinie zu lesen die ich gepostet habe? Da steht doch ganz deutlich
(3) Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne
technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier),
organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder
persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung), wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.
nicht geeignet heist: Es wird dort nicht gearbeitet. Deutlicher kann es der Gesetzgeber nun wirklich nicht sagen.
Und nein ich arbeite nicht in einem voll klimatisierten Büro und wir mussten uns im letzten Jahr deshalb damit beschäftigen.