Sonntagsausgleich
Hallo ich arbeite im Krankenhaus wo ich regelmäßig Nachtdienst habe komme dann am Montag aus der Nacht wieviel Frei steht mir dann zu nur der Montag oder Montag und Dienstag?? wo finde ich was da zu ??
Community-Antworten (5)
26.05.2011 um 22:05 Uhr
@Rafael Geht es auch was genauer?
26.05.2011 um 23:39 Uhr
. . . genauer heißt: Tarifvertrag ja/nein? Wenn ja - welcher? Welches Arbeitszeitmodell - 5-Tage-Woche, oder 6-Tage-Woche? Hat der BR den Dienstplan abgesegnet? . . .
27.05.2011 um 13:40 Uhr
Ich will mal die wichtigsten relevanten Bezugspunkte kurz anreißen, vielleicht kann Rafael was damit anfangen:
- §6 (5) ArbZG: Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
Ergo: Gibt es einen TV: Da nachschauen. Gibt es keinen: Gibt es Geld? Dann keine zusätzlichen freien Tage. Sonst: freie Tage (Arbeitsvertrag nachschauen).
- §11 (3) ArbZG: Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
Das heißt aber nur das irgendein anderer Tag frei sein muß, sprich: 7 Tage/Woche arbeiten geht nur für einen begrenzten Zeitraum, dann müssen freie Tage eingeschoben werden (wie beschrieben). Aber keine ZUSÄTZLICHEN freien Tage. Nur überhaupt freie Tage.
Insofern: Eine konkrete Antwort können wir nur geben wenn wir Deinen AV und/oder TV kennen.
27.05.2011 um 13:56 Uhr
Hallo Geht es vielleicht nur darum zu erfahren ob nach es einem Nachtdienst verpflichtend freie Tage gibt um sich von den Nächten zu erholen ? Nehmen wir an das Arbeitszeitgesetz wird nicht verletzt dann ist der Montag aus dem Du aus der Nacht kommst, der erste freie Tag. Idealerweise wirst Du dann am Dienstag nicht mit Frühdienst eingeplant, denn soweit mir bekannt ist gibt es nur eine SOLL Bestimmung daß im Anschluß an einen Nachtdienst 24 Stunden Ruhezeit sein solen. Berichtigt mich bitte sollte ich irren. alraune
27.05.2011 um 16:12 Uhr
soweit mir bekannt ist gibt es nur eine SOLL Bestimmung daß im Anschluß an einen Nachtdienst 24 Stunden Ruhezeit sein solen
Die Bestimmung ist mir unbekannt, allerdings ergibt sich diese Handlungsweise indirekt aus der Ruhezeit von 11h (§5 (1) ArbZG). Faktisch darf ein AN der z.B. bis 06:00 Nachtschicht hatte erst wieder um 17:00 Arbeiten. Zu diesem Zeitpunkt ist die Spätschicht (die bei 8h-Rhythmus um 14:00 begonnen hat) in vollem Gange. Der AN kann faktisch also nur wieder zur nächsten Nachtschicht (22:00) oder eben zur nächsten Frühschicht (06:00) mit der Arbeit beginnen wobei wir bei den 24h wären. In Betrieben in denen keine regelmäßigen Schichtzeiträume festgelegt sind wäre es natürlich möglich das der AN seinen Dienst eben um 17:00 antritt.