Umzugstage ?
eine kollegin zieht jetzt näher an den betrieb,hatte vorher einen anfahtsweg von über einer stunde und nun nur noch 15 min. frage, hat sie anspruch auf umzugstage? habe gehört das sie anspruch hat,weil sie ja so ihre einsatzfähigkeit dem betieb nun eher zur verfügung stellen kann. kann mir jemand eine auskunft geben?danke
Community-Antworten (3)
13.05.2011 um 08:47 Uhr
@frohnau, der Anspruch auf bezahlte Freistellung ergibt sich in der Regel aus Tarifverträgen sowie Arbeitsverträgen. Zusätzlich kann sich eine bezahlte Freistellung nach § 616 BGB ergeben dieser ist allerdings dispositiv; er kann sowohl durch Tarifvertrag als auch durch Einzelarbeitsvertrag aufgehoben, beschränkt oder erweitert werden.
13.05.2011 um 10:34 Uhr
frohnau, habe gehört das sie anspruch hat,weil sie ja so ihre einsatzfähigkeit dem betieb nun eher zur verfügung stellen kann. dann möge doch der, der Dir das zu Gehör gebracht hat sagen, wo die rechtliche Grundlage dafür steht. Ansonsten => siehe Brummbär.
13.05.2011 um 10:44 Uhr
HAllo!
Für solche Sonderurlaubstage gibt es kein Gesetz. Diese Dinge werden in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt.
Kleiner Hinweis für die Kollegin: Die Umzugskosten könne steuerlich geltend gemacht werden, da sich die täglich Anreisezeit so deutlich reduziert.
Gruß