Mehrarbeitslisten
Liebe Kollegen/innen, in unserem Unternehmen werden regelmässig Überstunden geleistet. Am Monatsende, spricht der Vorgesetzte mit dem Arbeitnehmer und fragt wieviel Überstunden sich der betroffende Mitarbeiter auszahlen lassen möchte. Nicht ausgezahlte Überstunden werden in einer Liste auf den folge Monat übertragen. Nun meine Frage: hat der BR ein Recht auf eben diese Mehrarbeitslisten? Mit anderen Worten, möchten wir wissen welcher MA wieviel Überstunden pro Monat macht.
Für Zahlreiche Antworten bin ich Euch sehr Dankbar.
Lieben Gruß Torsten
Community-Antworten (2)
26.04.2011 um 10:07 Uhr
Hat er. Das leitet sich aus §80 Abs. 2 BetrVG ab und zwar u.a. zur Überprüfung seiner Mitbestimmungsrechte aus §87 (1) 2. und 3.
z.B. in folgender Form:
"Der Betriebsrat bittet in Schriftform Auskunft zu erteilen über die Angelegenheit … zur Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte nach §§ 87 Abs. 1 BetrVG sowie zur Überwachung der allgemeinen Aufgaben nach § 80 Abs. 1 BetrVG in Verbindung mit den Grundsätzen des § 75 Abs. 1 BetrVG“.
26.04.2011 um 12:25 Uhr
neskia hat es sehr gut rübergebracht.
Ihr habt nach §80 Abs.1, Punkt 8 BetrVG die Pflicht, die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern.
... oder nach §80 Abs. 1, Punkt 1 BetrVG die Pflicht, darüber zu wachen, dass die zugusten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze ... durchgeführt werden.
Wie wollt ihr Euren Pflichten nachkommen, wenn ihr keine Ahnung habt, wer wie viele Überstunden aufbaut?
Lies mal unter dieser Perspektive die §§80 und 87 durch. Dann werden Dir bestimmt nach kurzer Zeit die Haare zu Berge stehen. :)