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Weihnachtsgeschenke

H
Hassan
Dez 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, darf meine Firma eine Fremdfirma meine Daten übermitteln um uns ein Weihnachtsgeschenk zu kommen zu lassen? Finde das eigendlich nicht so toll. Was denkt ihr so darüber? Gruß Hassan

313015

Community-Antworten (15)

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Moreno

15.12.2021 um 12:46 Uhr

Kommt aufs Geschenk an :-) wenns ein Porsche ist okay.... bei Dacia gibts Ärger!!!!!

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celestro

15.12.2021 um 12:46 Uhr

Nein ... das darf die Firma mMn nicht.

Gibt es einen BR, der der Sache unter der Beachtung von Datenschutzregeln ggf. zugestimmt hat? Dann sähe die Sache ggf. aus.

P.S. Wofür braucht die Firma die Adresse? Ist das Geschenk so groß, das man es nicht in der Firma übergeben kann?

H
Hassan

15.12.2021 um 13:07 Uhr

Es sind 2 Flaschen Wein! Der Betriebrat wusste selber nichts und hat auch nichts zugestimmt. Gefällt mir alles garnicht, hätten uns doch bescheid sagen können.

R
RudiRadeberger

15.12.2021 um 13:09 Uhr

Ist bei uns per Zusatzvereinbarung zum AV ausgeschlossen. Persönliche Daten sind nur für die firmeninterne Datenbank. Weitergabe an Dritte unzulässig.

Bei einem Geschenk wäre ich da jetzt aber nicht unbedingt so krümelig. Nur, wenn jetzt da im Nachgang Prospekte oder Anrufe kommen, würde ich intervenieren.

C
celestro

15.12.2021 um 13:09 Uhr

da sollte der BR mal ein Wörtchen mit dem AG reden .... nette Geste hin oder her!

H
Hassan

15.12.2021 um 13:16 Uhr

RudiRadeberger, ich vermute auch das ich jetzt öfters Werbung im Briefkasten habe. Sollte das echt vorkommen werde ich erstmal diese Firma anschreiben und sie Bitten mich aus der Liste zu nehmen. Jetzt habe ich von DHL eine Abholkarte, würde das Paket am liebsten garnicht abholen. Vielen Dank für die schnellen Antworten

G
ganther

15.12.2021 um 14:23 Uhr

dann schick es doch zurück oder hole es einfach nicht ab. Es zwingt doch doch niemand....

M
Moreno

15.12.2021 um 14:29 Uhr

Ach wenn man auf was wütend ist können zwei Flaschen Wein doch helfen ;-)

R
Relfe

15.12.2021 um 15:13 Uhr

kannst ruhig abholen, die Werbung kommt auch wenn Du den Wein zurückgehen lässt, das ändert jetzt auch nix mehr

P
Pickel

15.12.2021 um 18:08 Uhr

sofern er einen Datenverarbeitungsvertrag unterzeichnet hat (der ist bei solchen Anbietern Standard), kann er den Geschenkversender als Erfüllungsgehilfen einsetzen.

G
ganther

15.12.2021 um 19:38 Uhr

da ist ja sogar was dran, dann dürfte aber auch nie Werbung vom Anbieter im Nachgang kommen, denn diese Nutzung der Daten kann der AG nicht freigeben

C
celestro

16.12.2021 um 02:08 Uhr

"sofern er einen Datenverarbeitungsvertrag unterzeichnet hat (der ist bei solchen Anbietern Standard), kann er den Geschenkversender als Erfüllungsgehilfen einsetzen."

Sehe ich nicht so:

"Der Erteilung einer Auskunft über die Privatanschrift von Mitarbeitern steht auch nach der Einschätzung Bundesgerichtshofs insbesondere die Vorschrift des § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG entgegen. Die Regelung gestattet dem Arbeitgeber die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten (nur) für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses. Der Arbeitgeber ist aber grundsätzlich nicht berechtigt, personenbezogene Daten, die für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben worden sind, an Dritte weiterzuleiten, wenn dies nicht im Hinblick auf das Beschäftigungsverhältnis notwendig ist.

aus: https://bbs-law.de/hamburg/2015/01/datenschutzrecht-welche-daten-darf-der-arbeitgeber-herausgeben/"

eine Lohnabrechnung muss der AG erstellen (lassen) .... seinen AN Geschenke machen? Nein!

G
ganther

16.12.2021 um 10:12 Uhr

celestro das kann man so sehen, aber sicher auch anders. Wenn der AG jedem MA 50 Euro mehr zu Weihnachten zahlen möchte wäre es dann nach deiner engen Auslegung sicher auch verboten, oder? Jetzt macht er ein Sachgeschenk statt Geld und das ist dann verboten? Sehe ich anders

C
celestro

16.12.2021 um 12:24 Uhr

Wie kommst Du denn zu "50 Euro mehr wäre auch verboten"? Wenn er eine Firma beschäftigt, die die Lohnabrechnung macht, sagt er der Bescheid, dass die 50 Euro überall drauf packen soll. Dadurch bekommt niemand persönliche Daten, die er (also die Buchhaltungsfirma) nicht ohnehin schon hat.

"Jetzt macht er ein Sachgeschenk statt Geld und das ist dann verboten?" JA! (Grund siehe oben)

P.S. Jetzt macht er Sachgeschenke (Mehrzahl) .... also verteilt er die Daten mal an 10 verschiedene Firmen ... erlaubt?

G
ganther

16.12.2021 um 16:02 Uhr

ich bleibe dabei: das sehe ich anders. Entscheidend ist, ob der AG zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses die Daten verarbeitet. Darunter fällt eine Datenverarbeitung zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses. Eine Weitergabe der Daten ist dann auch zulässig, wenn dies im Rahmen einer Auftragsverarbeitung (28 Abs. 3 DSGVO). Und darauf hat doch Pickel hingewiesen ("sofern er einen Datenverarbeitungsvertrag unterzeichnet hat"). Das ist aufwendig für den AG, aber es ist ein Weg. Und dann ist es für mich unerheblich, ob es sich hier um Bar- oder Sachlohn handelt. Aber das kannst du ja gerne anders sehen, ich sehe es so.

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