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Gehirnwäsche

Y
yoyou
Jan 2018 bearbeitet

Hallo fleißige Betriebsräte, Die Frage: In wie Weit hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Personen die, in diesem Fall ein Seniorenheim, Supervision, Fallbesprechung, Validation etc., durchführen? denke mal es läßt sich aus §87 Abs. 7 BetrVG ein MBR ableiten. Weiß jemand mehr? sind für alle Hinweise dankbar! Yoyou

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Community-Antworten (5)

W
wölfchen

14.03.2011 um 21:17 Uhr

. . . Supervision könnte man mit einigem goodwill noch da hineinbekommen, wenn deren Ziel sein soll, die MA vor Überlastung, burnout u.ä. zu schützen. Fallbesprechungen und Validation sind hingegen rein fach- und bewohnerbezogen und da würde ich nach 87 1.(7) wenig Mitbestimmungsrecht sehen . . .

K
Kölner

14.03.2011 um 21:33 Uhr

@yoyou Ich würde da eher über §§ 96-98 BetrVG agieren... ...und dann würde es spannend!

Suppenvision = Reflexion beruflichen Handelns zur Erreichung eines besseren Handlungsstandards!

N
nicoline

14.03.2011 um 21:41 Uhr

@Kölner Suppenvision Karneval verlängert? ;-)))

K
Kölner

14.03.2011 um 21:47 Uhr

@nicoline Ne, nicht wirklich. Viele Supervisoren verdienen nicht ansatzweise die Bezeichnung der DGSv! - Sie sind wirklich eher Suppenvisoren!

S
Suppenkoch

15.03.2011 um 08:16 Uhr

Die Ulk-Nudel hat sich gemeldet.

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