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Tätigkeitsaufnahme des WA

M
miclnisa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich möchte gerne wissen, wann genau der Wirtschaftsausschuss seine Tätigkeit aufnehmen darf. Ich denke mir, dass dafür ein "Auftrag" durch den GBR nötig ist, oder???? Ich freue mich wenn ich bald Antworten bekomme. Für eure Mühe schon mal vielen lieben Dank.

Wolke99

88501

Community-Antworten (1)

A
Angie

23.02.2011 um 13:19 Uhr

Hallo Miclnisa, in den §§ 106 - 110 des BetrVG ist alles vorgegeben.

LG Angie

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